BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum
Dtsch Arztebl 2005; 102(49): A-3462 / B-2926 / C-2742


In Heft 48 des Deutschen Ärzteblattes, Jg. 102, vom 2. Dezember 2005, wurde auf der Seite A 3370 unter den lfd. Beschlussnummern 15 und 16 die Aufnahme zweier Ergänzungen der Präambel 2.1 des Anhangs 2 zum EBM bekannt gemacht, wobei hier die angegebene Nummerierung des neu aufgenommenen Präambelabschnitts mit „13“ in der Beschlussnummer 15 und „14“ in der Beschlussnummer 16 jeweils fehlerhaft angegeben ist.
Die korrekten Überschriften zu den neu aufgenommenen Präambelabschnitten lauten wie folgt
– zur Beschlussnummer 15 aus der 107. Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftliches Beschlussverfahren):
„Aufnahme Präambel 2.1 Nr. 14 des Anhangs 2 zum EBM“;
– zur Beschlussnummer 16 aus der 107. Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftliches Beschlussverfahren):
„Aufnahme Präambel 2.1 Nr. 15 des Anhangs 2 zum EBM“.
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