Versicherungen
Kapitallebensversicherungen: Policen können durchaus noch attraktiv sein
Dtsch Arztebl 2006; 103(3): [126] / [126] / [126]


Auch nach Wegfall des Steuerprivilegs
Seit dem Jahreswechsel 2004/ 2005 ist es unwiderruflich: Das Steuerprivileg der vollständig steuerfreien Auszahlung der Erträge für private Lebens- und Rentenversicherungen entfällt. Für alle nach dieser Neuregelung abgeschlossenen Versicherungsverträge gilt eine grundsätzliche Versteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Versicherungsleistungen nach der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft, unterliegen die erzielten Erträge lediglich zur Hälfte der Besteuerung.
Maßgebend für den Abschluss von Kapitallebensversicherungen können neben steuerlichen Aspekten eine Vielzahl von Motiven sein. Die Hamburger Privatbank Berenberg teilt die Motive in drei Kategorien ein: Kapitalanlage, Vorsorge, Vermögensübertragung (Erbe/Schenkung).
Kapitalanlage: Kapitalstarke Versicherungsgesellschaften prognostizieren in ihren Angeboten eine Überschussbeteiligung zwischen 4 und 4,5 Prozent. Dabei liegt den Verträgen eine garantierte Verzinsung von derzeit 2,75 Prozent zugrunde. Darüber hinaus ist gerade im Hinblick auf die vielfach diskutierte Senkung des Garantiezinssatzes hervorzuheben, dass grundsätzlich für bereits abgeschlossene Verträge „pacta sunt servanda“ gilt, soll heißen, dass der Garantiesatz in der Regel weit über 3 Prozent liegt. Dadurch ist der Anleger zusätzlich abgesichert. Dadurch können Lebensversicherungen zu einer Stabilisierung der Vermögensentwicklung beitragen.
Vorsorge: Neben dem Motiv der Kapitalanlage ermöglichen private Lebens- und Rentenversicherungen sowohl die Absicherung der Hinterbliebenen als auch Auszahlungen garantierter Leistungen. So kann zum Beispiel der Abschluss einer Rentenversicherung garantieren, dass über einen zuvor definierten Zeitraum regelmäßige Zahlungen an den Versicherungsnehmer erfolgen. Dies ist insbesondere dann attraktiv, wenn über einen bestimmten Zeitraum monatliche Zahlungen benötigt werden.
Vermögensübertragung: Im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung weisen Lebensver-sicherungen bedeutende Vorteile gegenüber Wertpapieranlagen bei der Ermittlung der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerbelastung auf. „Denn nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge dienen als Bemessungsgrundlage, was im Umkehrschluss eine steuerfreie Übertragung von einem Drittel des Vermögens auf den Begünstigten bedeutet“, erklärt Berenberg-Banker Torsten Schreiber. Darüber hinaus gewährleistet der Abschluss einer Lebensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers die direkte Übertragung der Vermögenswerte auf den Begünstigten, ohne dabei der Erbmasse zugerechnet zu werden.
Folglich können Lebensversicherungen nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Gestaltung der finanziellen Verhältnisse sein. Doch oft kommt man dabei ohne einen Steuerberater nicht aus. rco
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