AKTUELL
Vorsorge bei Kindern: Pflicht weiter in der Diskussion
Dtsch Arztebl 2006; 103(7): A-368 / B-324 / C-308


Foto: ddp
Bundesrat fordert verbindliche Einladungen und Datenaustausch.
Nur wenn wir Kinder in Schulen und Kindertagesstätten regelmäßig untersuchen können, werden wir frühzeitig Vernachlässigung und Missbrauch erkennen. Dazu brauchen wir aber einen funktionierenden Gesundheitsdienst, der ausreichend öffentliche Mittel erhält.“ Diese Auffassung hat Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, in der Debatte um verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder vertreten. Er begrüßte zudem den Vorschlag des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, die Zahlung von Kindergeld an eine regelmäßige Vorsorgebetreuung der Kinder zu knüpfen.
Am 10. Februar hat der Bundesrat auf Antrag Hamburgs die Bundesregierung aufgefordert, das bestehende Vorsorgeangebot für Kinder verbindlicher zu gestalten. Dazu sollte nach Ansicht der Länderkammer ein „verbindliches Einladungswesen“ geschaffen werden. Außerdem solle ein Datenaustausch ermöglicht werden, zum Beispiel zwischen Krankenkassen und Jugendämtern, um bei versäumten Terminen reagieren zu können.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich allerdings skeptisch zu den Vorschlägen geäußert. Im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme sei unklar, wie diese zu überwachen sei und welche Konsequenzen aus einer Teilnahmeverweigerung gezogen werden sollten, schreiben sie in einer Stellungnahme. Hilfreicher sei eine Zusammenarbeit aller verantwortlichen Institutionen. Rie
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