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Psychiatrie: Zwangsweise Unterbringung überprüfen
Dtsch Arztebl 2006; 103(7): A-369 / B-325 / C-309


Studie der Universität Gießen untersucht Hintergründe.
Die Praxis der Zwangseinweisungen in psychiatrische Krankenhäuser will das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Prüfstand stellen. „Zwangseinweisung muss die absolute Ausnahme bleiben“, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Anlass sind die Ergebnisse einer Studie der Universität Siegen, die im Jahr 2000 vom Gesundheitsministerium beauftragt worden war, die Hintergründe und Umstände der zwangsweisen Unterbringung von psychisch Kranken oder Suchtkranken nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) genauer zu untersuchen. Analysiert wurde die Situation in Köln und Münster sowie in den Kreisen Olpe und Viersen.
Festgestellt wurde dabei unter anderem, dass die Zahl der Zwangseinweisungen in NRW bis Mitte der 90er-Jahre stetig angestiegen ist, sich seitdem aber fast unverändert auf hohem Niveau bewegt. Die Unterbringungsquoten sind in ländlichen Gebieten deutlich niedriger als in Städten. Einweisungen von Alten, Alleinlebenden und Wohnungslosen haben überdurchschnittlich zugenommen. Es werden mehr Männer als Frauen eingewiesen.
Das Gesundheitsministerium fordert die Kommunen auf, ihr Hilfesystem auf mögliche Schwachstellen zu untersuchen. Sinnvoll erscheine beispielsweise die Einrichtung von Kriseninterventionsstellen mit 24-stündiger Bereitschaft. Angeboten wird den Kommunen eine Arbeitshilfe, die ebenso wie die Studie des Zentrums für Planung und Evaluation der Universität Gießen als pdf-Datei im Internet abrufbar ist: www.mags.nrw.de. PB
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