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BRIEFE

Ärzteproteste: Grund zur Selbstkritik

Dtsch Arztebl 2006; 103(10): A-612 / B-523 / C-503

Markworth, Michael

In den letzten Wochen konnte man in allen Medien von der großen Ungerechtigkeit und Willkür hören, die den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland widerfährt. Die Budgets, die niedrigen Honorare, die Prüfungen und Regresse, die Kontrollen letztendlich jedweder ärztlichen Tätigkeit. Was ich bei dieser, von unseren Vertretern wirkungsvoll inszenierten Massenklage aber ausgesprochen vermisse, ist die notwendige und für jede berechtigte Forderung unerlässliche Selbstkritik. Ich kritisiere die Abkehr von wissenschaftlich verifizierten Behandlungsmethoden zugunsten privat liquidierter Therapien aus dem Katalog der IGeLLeistungen vor der Ausschöpfung aller schulmedizinischen Therapien . . . Der Arzt mit stringentem Behandlungskonzept und, soweit vorhanden, verifizierter wissenschaftlicher Absicherung seiner Therapie, kann nicht auf eine am Erfolg orientierte Bewertung seiner Arbeit hoffen. Es wird nur „gemittelt“ und mit seinen Kolleginnen/Kollegen bezüglich der Verordnungsmenge von Medikamenten und Heilmitteln verglichen . . . Wer hat sich durch angedrohte Regresse so beeindrucken lassen, dass notwendige Heilmittel und Medikamente nicht mehr in dem medizinisch notwendigen Umfang verschrieben wurden? . . . Die Rückentwicklung bei der Krankengymnastik führt dazu, dass diejenigen Kolleginnen/ Kollegen, die nach schulmedizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterverordnet haben, so hoch aus dem eingetrockneten Sumpf der Durchschnitte herausragen, dass die zwangsläufig resultierenden Regresse nun wirklich existenzbedrohend sind . . . Liebe Kollegen, wer will uns sagen, was wir dürfen? Doch nur unser medizinisches Wissen und Gewissen. Kein Richter an einem Sozialgericht wird die notwendige Krankengymnastik für einen Tetraplegiker mit hochgradigen Kontrakturen aller großen Extremitätengelenke für ungerechtfertigt erklären, wenn die Dokumentation eindeutig den Sachverhalt wiedergibt. Ebenso wird die Verordnung eines Bisphosphonates gemäß der Leitlinien bei manifester Osteoporose vor jeder gerichtlichen Prüfung Bestand haben. An die Einhaltung dieser Regeln dürfen wir mehr glauben als an die Versprechungen der Politiker, aufgrund der Proteste etwas für die medizinische Zukunft in Deutschland zu tun. Aber solange wir nicht klar Position beziehen auch im Handeln, wird sich nichts ändern . . .
Michael Markworth,
Kurt-Schumacher-Straße 17,
33615 Bielefeld
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