BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Anlage 2 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V vom 20. 12. 2005
Dtsch Arztebl 2006; 103(12): A-810 / B-690 / C-666


Der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß § 91 Abs. 7 SGB V hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2005 die Anlage 2 (Checkliste) zur Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen gemäß Anlage beschlossen.
Der Beschluss tritt am 20. 12. 2005 in Kraft.
Siegburg, den 20. 12. 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 Abs. 7 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Dr. Polonius
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