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Insulinanaloga: Regierung sieht keinen Anlass zur Kritik
Dtsch Arztebl 2006; 103(14): A-888 / B-760 / C-736


Künftig nur noch preiswertes Humaninsulin
für Typ-2-Diabetiker?
Foto: dpa
Vorwürfe gegen IQWiG nicht stichhaltig
Die Bundesregierung hält einen möglichen Ausschluss von kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog
der Gesetzlichen Krankenversicherung für berechtigt. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion von Ende März hervor.
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Hiernach gebe es „keinen Nachweis für einen patientenrelevanten Zusatznutzen kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin“. Zu dem Vorwurf von Patientenverbänden und Herstellern, das Institut missachte die Behandlungsrealität von Betroffenen, heißt es im Schreiben der Bundesregierung lediglich, Stellungnahmen lägen bisher nur von Pharmaunternehmen- und verbänden vor, „nicht jedoch von Fachgesellschaften“. Auch den Vorwurf, das IQWiG beschränke sich bei seiner Bewertung auf zu wenige Studien, lässt die Regierung nicht gelten. „Es trifft nicht zu, dass das IQWiG nur Studien des Evidenzgrades 1 a berücksichtigt hat.“ Im Bericht würden ausführlich weitere Studien anderen Typs diskutiert.
Nach den derzeitigen Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen neue Diabetes-Typ-2-Patienten künftig nur noch das günstigere Humaninsulin verordnet bekommen. Bereits mit Insulin-
analoga behandelte Patienten sollen das Medikament weiterhin erhalten. Der G-BA wird voraussichtlich im Mai, nach Einbeziehung der Stellung- nahmen von Patientenverbänden, Herstellern und wissenschaftlichen Fachgesellschaften über eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinien entscheiden. MM
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