Versicherungen
PKV-Ombudsmann: GOÄ-Reform überfällig
Dtsch Arztebl 2006; 103(17): [90] / [90] / [90]


Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 vorgelegt. Die Zahl der schriftlichen Eingaben an die Ombudsstelle in Berlin hat sich weiter erhöht: von 2 625 (2004) auf 2 956. Zusätzlich wandten sich je Werktag rund 25 Versicherte telefonisch an die Ombudsstelle. Wegen der stärkeren Inanspruchnahme konnten 988 Beschwerden nicht abschließend bearbeitet werden und mussten ins Jahr 2006 übernommen werden.
Im Mittelpunkt der Eingaben stand wie in der Vergangenheit die Frage der Kostenerstattung für Arzt- und Zahnarztrechnungen. Hier habe sich das Konfliktpotenzial im Verhältnis Versicherer–Arzt–Patient weiter erhöht, weil die Versicherer die angesetzten Gebührenpositionen kritischer überprüften. Der Verteilungskampf um die finanziellen Ressourcen der Krankenversicherung sei schärfer geworden, sagt der Ombudsmann Arno Surminski. Die schon vor einem Jahr angemahnte Reform der Amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte sei deshalb noch dringlicher geworden.
Auch die Frage, ob eine Behandlung „medizinisch notwendig“ und damit versichert sei, spielte in den Ombudsmannverfahren eine wachsende Rolle. Häufig ging es auch darum, ob bestimmte Maßnahmen und Mittel in die Bereiche Wellness, Rehabilitation, Kosmetik, Nahrungsergänzung gehörten oder der Behandlung einer Krankheit dienten. Die Beendigung einer Versicherung wegen Kündigung, Rücktritt oder Beitragsverzuges war ein weiterer Schwerpunkt der Ombudsmanntätigkeit.
In 41,7 Prozent der in 2005 erledigten Fälle hatten die Beschwerdeführer ganz oder teilweise Erfolg. Der Ombudsmann sprach 42 unverbindliche Empfehlungen aus; das sind Schlichtungsvorschläge, bei denen es Versicherer und Versicherungsnehmer überlassen bleibt, ob sie ihnen folgen wollen. Der Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns ist online kostenfrei abrufbar unter: www.pkv-ombuds mann.de. JF
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