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NACHRICHTEN

PC-Rundfunkgebühr: Freie Berufe wehren sich

PP 5, Ausgabe September 2006, Seite 389

Krüger-Brand, Heike E.

Auch Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Betroffenen der geplanten PC-Rundfunkgebühr. Foto: Bilderbox
Computergebühr von 5,52 Euro monatlich
Ab 1. Januar 2007 sollen PC-Besitzer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie nicht schon ein Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet haben. Statt der ursprünglich vorgesehenen Fernsehgebühr von monatlich 17,03 Euro soll für diese PCs jedoch nur die Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro entrichtet werden. Mit der neuen Regelung soll ein PC mit Internetanschluss künftig einem Rundfunkgerät gleichgestellt werden, unabhängig davon, ob es als Fernseher oder Radio genutzt wird oder nicht.
Dies wird unter anderem vom Bundesverband der Freien Berufe heftig kritisiert. In einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder fordert er die Politiker dazu auf, eine Lösung zu erarbeiten, die Selbstständige und Freiberufliche nicht benachteiligt. Computer mit Internetzugang würden ausschließlich als Arbeitsgeräte genutzt. Eine Gebührenpflicht für das Vorhalten einer Leistung aufzuerlegen, die nicht in Anspruch genommen werde, stehe nicht im Einklang mit der Verfassung. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler hat gegen die Gebühr inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, über deren Annahme jedoch noch nicht entschieden ist.
Als „schweren Schlag gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ bezeichnete der NAV-Virchow-Bund die Gebühr. Um die Gesundheitskarte zu nutzen, benötigt künftig jede Praxis einen Online-Zugang. Für viele Ärzte, die sich deswegen einen internetfähigen Rechner anschaffen müssen, entstehen so zusätzliche Kosten. Eine Entscheidung über die PC-Rundfunkgebühr wollen Länder und Sender Mitte September 2006 treffen. KBr
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