AKTUELL
Vertragsarztrecht: Mehr Möglichkeiten bei gleichem Geld
Dtsch Arztebl 2006; 103(44): A-2904 / B-2528 / C-2432


Der Bundestag hat am 27. Oktober mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) verabschiedet. Es soll vor allem niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mehr Freiheiten in ihrer Berufsausübung ermöglichen. Zahlreiche Organisationen und Verbände im Gesundheitswesen unterstützen zwar dieses Kernanliegen, üben aber dennoch Kritik.
„Die Liberalisierung der Vertragsarzttätigkeit und der Tätigkeit von Medizinischen Versorgungszentren muss von einer vernünftigen Vergütungsstruktur begleitet werden“, forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung unlängst in einer Anhörung zum Gesetzentwurf. Die Bundesärztekammer wandte sich dagegen, dass das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abgekoppelt wird, indem Vorgaben im Sozialrecht über landesrechtliche Vorgaben zur Berufsausübung hinausgehen.
Die Oppositionsparteien hatten bei der Verabschiedung des VÄG kritisiert, dass in letzter Minute noch Vorgaben zur Entschuldung der Krankenkassen aufgenommen wurden. Diese sollen nun bis spätestens Ende 2008 ausgeglichene Haushalte vorlegen. Rie
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