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AKTUELL

Gewebegesetz: Kritik aus den Bundestagsfraktionen

Dtsch Arztebl 2006; 103(47): A-3149 / B-2745 / C-2629

kna/BH

3 000 Augenhornhäute werden jährlich in Deutschland transplantiert. Sie sollen künftig eine Zulassung benötigen. Foto: ddp
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Gewebegesetz ist bei der ersten Lesung im Bundestag auf breite Kritik gestoßen. Parlamentarier von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei warnten vor einer Kommerzialisierung von Gewebetransplantation und kritisierten vor allem die geplante Einbindung ins Arzneimittelrecht. Auch der Unionspolitiker Hubert Hüppe mahnte das Bundesgesundheitsministerium, die bereits im Vorfeld geäußerte Kritik ernst zu nahmen, sprach sich aber nicht grundsätzlich gegen die arzneimittelrechtliche Ausrichtung aus. Der Entwurf geht nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Nach dem Gesetzentwurf soll der Umgang mit Geweben und menschlichen Zellen weitgehend dem Arzneimittelgesetz unterstellt werden. Konkret würde dies bedeuten, dass beispielsweise für Augenhornhäute und Herzklappen eine Zulassung erforderlich wäre, genau wie für Medikamente. Zudem entfiele das Handelsverbot für Gewebe. Kritiker befürchten, das geplante Gesetz führe zu einer Kommerzialisierung der Gewebetransplantation und einer Benachteiligung der Organspende (dazu DÄ, Hefte 20 und 37/2006).
Mit dem Gewebegesetz soll eine EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Gewebe und Zellen umgesetzt werden. Die Bundesärztekammer warnt vor den Folgen des Gesetzentwurfs, ebenso die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und Transplantationsexperten. Auch der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme kritisiert. Nach der Föderalismusreform besteht allerdings keine Zustimmungspflicht. kna/BH
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