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AKTUELL

Medikamente für Pandemiefall: Krankenkassen sollen mitfinanzieren

Dtsch Arztebl 2006; 103(48): A-3216 / B-2800 / C-2684

Rieser, Sabine

Tamiflu gegen Vogelgrippe: Ein Vorrat kommt im Ernstfall auch den GKVVersicherten zugute, argumentieren die Bundesländer. Foto: ddp
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll sich nach dem Willen der Bundesländer an notwendigen Vorhaltekosten für Arzneimittel im Pandemiefall beteiligen. Das hat der Bundesrat auf Antrag der Hansestadt Hamburg am 24. November beschlossen. Er schlägt eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V vor, über die nun der Bundestag entscheiden muss.
Zur Begründung wird auf die Vogelgrippe verwiesen sowie auf Warnungen der Weltgesundheitsorganisation vor einem von Mensch zu Mensch übetragbaren Virussubtyp. Da eine entsprechende Arzneimittelbevorratung den Versicherten der Krankenkassen zugute komme, sei die finanzielle Beteiligung der GKV notwendig, heißt es weiter. Rie
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