Frauen in Konfliktsituationen
sollen angemessene
Entscheidungen
treffen können.
Foto: Fotolia/Balcerzak
Die gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation sollten geändert werden. Dafür haben sich die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ausgesprochen. Sie haben dazu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Ziel sei es, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu treffen. „Die dazu notwendige Abwägung soll das Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft schützen und gleichermaßen das Bedürfnis der Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung für ihr Leben und ihre Gesundheit berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommt der ärztlich geleiteten Beratungspflicht wesentliche Bedeutung zu“, heißt es bei Bundesärztekammer und DGGG. Die Organisationen empfehlen, ebenso wie vor einem Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft auch vor dem Abbruch nach Pränataldiagnostik – sofern kein Notfall vorliegt – eine Beratung gesetzlich zu verankern. Der Vorschlag unter: www.aerzte blatt/plus5106. Kli
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