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BERUF

Perspektive: Niederlassung – Mit Umsatzgarantien gegen Ärztemangel

Dtsch Arztebl 2006; 103(51-52): [75] / [75] / [75]

Flintrop, Jens

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen stellt jährlich eine Million Euro zur Niederlassungsförderung zur Verfügung.

Dem sich abzeichnenden Mangel an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen wird die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine Umsatzgarantie für Niederlassungen in einem unterversorgten Bereich oder von Unterversorgung bedrohten Planungsbereich entgegensetzen. Dafür stellt die KVN ab 2007 Fördermittel aus dem sogenannten Sicherstellungsfonds zur Verfügung. Dies hat die KVN-Vertreterversammlung auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
Der Ärzteflucht begegnen will die KV Niedersachsen mit einem dreistufigen Förderkonzept. Foto: photothek.net
Um den jetzigen Stand der ambulanten Versorgung in Niedersachsen zu halten, müssten sich in den kommenden acht Jahren 3 679 Ärztinnen und Ärzte neu niederlassen. Das belegt die „Arztzahlprognose 2015“ der KVN.
„Auch in schwierigen Zeiten nehmen wir unseren Sicherstellungsauftrag sehr ernst“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Eberhard Gramsch. Ohne diese Initiative der KVN müsse sich die niedersächsische Bevölkerung bald von der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung verabschieden.
An den Gesetzgeber appelliert Gramsch, die Handlungsfähigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen zu erhalten und die Rahmenbedingungen nicht ständig zu verschlechtern. „Nur eine starke Kassenärztliche Vereinigung wird auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen können“, sagte der Vorstandsvorsitzende.
Niederlassungsmüdigkeit als Problem
Der Vorstand der KVN hat das Problem der Niederlassungsmüdigkeit junger Ärzte bereits vor einiger Zeit erkannt und ein 3-Stufen-Konzept zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen beschlossen. Die dritte Stufe des Konzepts ist jetzt von der Vertreterversammlung der KVN initiiert worden. Die Mitglieder des Gremiums waren sich darin einig, dass ein finanzieller Anreiz in Form einer Umsatzgarantie in Höhe des durchschnittlichen Umsatzes eines Arztes in seiner Fachgruppe für neue Niederlassungen ein geeignetes Förderungsinstrument ist. Die Umsatzgarantie bezieht sich auf hausärztliche und fachärztliche Versorgungsengpässe. Für den Fall, dass sich die Patientennachfrage nicht wie erwartet entwickelt, hat der neu niedergelassene Arzt dank der Umsatzgarantie Planungssicherheit.
Förderkonzept mit drei Stufen
Die beiden bereits angelaufenen Stufen des Förderkonzepts:
1. Stufe – Steigerung der Motivation zur Niederlassung durch
- Niederlassungsseminare der KVN
- Informationsveranstaltungen der KVN an Krankenhäusern und Universitäten
- Einbindung der KVN in die Weiterbildungskurse zur Allgemeinmedizin und
- Kontaktaufnahme mit den Gemeinden zur Unterstützung

2. Stufe – Weiterentwicklung der Weiterbildungsförderung durch
- Kooperation und Koordination von Weiterbildungsabschnitten in Klinik und Praxis
- Angebot eines Ausbildungsplans mit exakt definierten Weiterbildungsabschnitten
- Bereitstellung entsprechender Fördermittel zur Weiterbildungsförderung und
- Weiterbildungsförderung in Verbindung mit einer konkreten Niederlassungspflicht.
Die jetzt beschlossene dritte Stufe runde das Förderkonzept ab, betont Gramsch.
Jens Flintrop
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