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RANDNOTIZ: Rechte Tasche, linke Tasche

Dtsch Arztebl 2007; 104(5): A-221 / B-201 / C-197

Korzilius, Heike

Brot und Butter, Hundefutter, Schnittblumen, der „Brockhaus“ in 30 Bänden, aber auch „Harry Potter“ oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung: All diese Dinge sind zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhältlich. Sie zählen zu den begünstigten Gütern. Denn das Steuerrecht – vom Grundgedanken her sozial gestaltet, wie der Bund der Steuerzahler betont – regelt, dass lebenswichtige Güter und Leistungen entweder ganz von der Mehrwertsteuer befreit werden (wie ärztliche Leistungen) oder eben mit dem ermäßigten Steuersatz belegt werden. Das ist gut – insbesondere für die körperliche und geistige Gesundheit. Dass aber ausgerechnet Arzneimittel, die für den einen oder anderen ähnlich lebensnotwendig sind wie Brot und Butter – vom Brockhaus ganz zu schweigen –, mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von inzwischen 19 Prozent belegt werden, leuchtet immer weniger Menschen ein. Ärzte, Apotheker, Patientenverbände, Pharmaunternehmen und Krankenkassen – sie alle setzen sich dafür ein, dass der Steuersatz zumindest auf sieben Prozent gesenkt wird. Der Bund der Steuerzahler fordert gar eine Generalüberholung des Mehrwertsteuersystems. Die gesetzlichen Krankenkassen kostet der volle Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel jährlich rund 3,5 Milliarden Euro, schätzt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Allein die Erhöhung in diesem Jahr von 16 auf 19 Prozent schlage mit rund 800 Millionen Euro zu Buche. So subventioniert die gesetzliche Krankenversicherung den Staatshaushalt, um im Gegenzug durch Steuermittel entlastet zu werden, damit der Beitragssatz stabil bleibt. Logisch ist das nicht (siehe Brockhaus).
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