79 Artikel im Heft, Seite 33 von 79

BRIEFE

Hochschulen: Rechtlos

Dtsch Arztebl 2007; 104(10): A-640 / B-563 / C-540

Budde, Manfred

Im DÄ wurde unter der Überschrift „Der Ausbildungserfolg im Vergleich“ das Hohelied auf die mündliche Prüfung gesungen . . . Mit keinem Wort erwähnt der Autor die Tatsache, dass der Kandidat in der mündlichen Prüfung rechtlos ist. Genau das war der Grund dafür, dass Mitte der 70er-Jahre die mündlichen Prüfungen auf eine einzige reduziert wurden, das allerdings nur für etwa zehn Jahre. Dann setzte sich die „Gegenreformation“ durch . . . Die mündliche Prüfung ist ein atavistisches Ritual, und sie ist ein Rückschritt. Für Manipulationen „politischer“ Art eignet sie sich hervorragend. Wenn das System nach mündlichen Prüfungen verlangt, dann müssen sie justiziabel werden. Der Einsatz audiovisueller Techniken bietet sich dafür an. Es sollte eines akademischen Lehrers unwürdig sein, Kandidaten in mündlichen Prüfungen über die Klinge springen zu lassen. Einige wissen noch, was sich gehört. Ich kenne einen Ordinarius, der sich rühmte, dass er nur ein einziges Mal eine Kandidatin nicht bestehen lassen konnte, weil sie während der Prüfungszeit ausschließlich geweint habe.
Dr. med. Manfred Budde, Pilarstraße 8,
80638 München
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