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AKTUELL

Berufsqualifikationen: EU-weite Anerkennung geregelt

PP 6, Ausgabe April 2007, Seite 149

Hillienhof, Arne

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie über die Anerkennung der Qualifikationen von Heilberuflern verabschiedet. Betroffen sind Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist, also unter anderem Ärzte und Apotheker.
Die Richtlinie regelt, dass alle Staaten der Europäischen Union ihre Ausbildungen gegenseitig anerkennen. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend oder gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen. Sie müssen kein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen.
„Der Gesetzentwurf verbessert die Situation für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patienten in einem größer werdenden Europa: Größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen“, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. hil
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