71 Artikel im Heft, Seite 23 von 71

BRIEFE

PKV: Zwangsarbeit ist verboten

Dtsch Arztebl 2007; 104(24): A-1735 / B-1530 / C-1470

Scholz, Thomas

Sie schreiben, Vertragsärzte dürfen die Behandlung dieser Klientel (PKV-Basistarif-Versicherte) nicht ablehnen, der Sicherstellungsauftrag gelte auch für diese Personengruppe. Hier ist anzumerken, dass Artikel 12 des Grundgesetzes Zwangsarbeit verbietet. So wie ein Arzt sich freiwillig dem GKV-System anschließt, so muss er auch hier erst sein Einverständnis geben. Gezwungen werden kann er nicht. Schon bisher nimmt der Arzt bei Bedürftigen nur einen abgesenkten Gebührensatz. Auch den Basistarif wird der Arzt freiwillig dann akzeptieren, wenn der Kranke nicht wohlhabend oder in finanziellen Schwierigkeiten ist, nicht aber regelhaft bei jedem. Die Ärzteschaft wartet seit 1996 auf einen Inflationsausgleich bei der GOÄ nach oben, nicht auf eine Honorarabsenkung.
Dr. Thomas Scholz, Waidmannsluster Damm 41, 13509 Berlin (Tegel)
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