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BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie: Methoden vertragsärztliche Versorgung: Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“

Dtsch Arztebl 2007; 104(51-52): A-3582

Vom 16. August 2007
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. August 2007 beschlossen, die Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. 2006, S. 1523), zuletzt geändert am 18. Januar 2007 (BAnz. 2007, S. 4362), wie folgt zu ändern:
I. In der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ wird die Nummer 11 wie folgt neu gefasst:
„11. Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin bei subfovealer chorioidaler Neovaskularisation (CNV) aufgrund von pathologischer Myopie mit bestkorrigiertem Visus von mindestens 0,2 bei der ersten Indikationsstellung und einer Läsionsgröße von max. 5400 µm.“

II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Siegburg, den 16. August 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende Hess
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