AKTUELL
Randnotiz - Bei Regen: SGB V
Dtsch Arztebl 2008; 105(4): A-127 / B-115 / C-115


Wozu eignen sich verregnete Sonntage? Die Antwort ist schnell gefunden: um sich gemütlich zu Hause auf die Couch zu legen, und, die Füße hoch sowie ein gutes Buch in der Hand, die Zeit zu vergessen. Doch wehe dem, der diesem Müßiggang in Zeiten der Durchstrukturiertheit, der Zeitoptimierung und der Blackberrys erliegt. Schließlich ist es beinahe schon Gesetz, jede Minute des Tages zu nutzen, um Informationen aufzunehmen, insbesondere dann, wenn man im Gesundheitswesen arbeitet. Ob Arzt, Apotheker oder Journalist – über kurz oder lang kann man in Debatten kaum bestehen, wenn die 314 Paragrafen des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) nicht verinnerlicht wurden. Nicht zu vergessen die unzähligen Neuerungen, welche die jüngste Gesundheitsreform mit sich gebracht hat. Wer seine Zeit nicht voll ausnutzt, gerät schneller als ihm lieb ist ins Straucheln. Strukturverträge? Besondere ambulante ärztliche Versorgung? Qualitätsprüfung der Krankenhausbehandlung? Die Fundstellen müssen sitzen.
Mit abstrakten Debatten könne er nichts anfangen, betonte Franz Knieps, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, auf einer Reformbilanz-Veranstaltung. Wer mit ihm über angebliche „Schwachstellen“ des Wettbewerbsstärkungsgesetzes diskutieren wolle, habe ihm zunächst drei Dinge zu nennen: Den Paragrafen. Den Absatz. Und den genauen Satz. „Dann erst kann ich diskutieren“, sagte Knieps. Doch beinahe ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gebe es noch immer viele, die dazu nicht in der Lage seien. Betretenes Schweigen. Und bei manch einem wohl nur ein Gedanke: Couch ade.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.