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IGeL: Ein sauberes Eigentor

Dtsch Arztebl 2008; 105(7): A-328 / B-295 / C-291

Was will uns Ärztekammerpräsident Hoppe da sagen? . . . Ist die Frage, ob ein Patient für die Entscheidung zu einer Diagnostik oder Therapie Bedenkzeit haben muss, davon abhängig, wer der Kostenträger ist, und nur beim IGeL von Bedeutung? Natürlich nicht, ein sauberes Eigentor für die Sache der Ärzteschaft! Lässt sich Herr Hoppe hier vor den Karren derjenigen spannen, die Selbstzahlerleistungen als unethisch diskriminiert sehen wollen und so erzwingen wollen, dass Ärztinnen und Ärzte im Interesse ihrer Patienten alle Leistungen erbringen, aber am Ende bei denjenigen Leistungen, für die sich kein sozialer Kostenträger finden lässt, freiwillig auf Honorar verzichten? Oder soll der Arzt dem Patienten stillschweigend Leistungen vorenthalten, für die kein sozialer Kostenträger aufkommt, und so tun, als wäre das, was der Patient dann bekommt, ethisch vertretbar?
Dr. med. Georg Niepel, Kaiserplatz 11,
52222 Stolberg
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