BRIEFE
Betrugsprävention: Rechnung für alle Patienten
Dtsch Arztebl 2008; 105(16): A-841 / B-732 / C-720

Und nun schmunzeln sie, unsere „Kassen-Ermittlungsgruppen, auf dem Fachkongress Tatort Gesundheit“ in Hamburg. Wir Leistungsanbieter – außer denen in Österreich – sind durch die „hoch detaillierte und oft wenig kaufmännisch durchschaubare Abrechnungsgestaltung anfällig für mehrschichtig motivierte unerlaubte Handlungen“ . . . Den Kassen fehlt ja die „direkte Kontrolle über die Abrechnung ärztlicher Leistungen“? Nichts leichter als das! Wir Ärzte sollten allen Patienten nach jeder Behandlung eine Rechnung ausstellen, diese als Durchschrift deren Krankenkasse – zahlbar innerhalb 14 Tagen – zustellen. Dann könnten alle sehen, für welch Hungerlohn wir ein Quartal für unsere Patienten zuständig sein müssen. Warum machen sich die Kassen nicht dafür stark? Nein, sie schicken den Patienten Rechnungen, auf denen die erbrachten Leistungen aufgelistet sind nach Punktwert und Anfall. Verschweigen aber, dass der pauschalisierte Durchschnitt berechnet wurde . . .
Wilhelm Schütte, An der Paulikirche 3, 38102 Braunschweig
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