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AKTUELL

Patientenverfügungen: Gegen eine gesetzliche Regelung

Dtsch Arztebl 2008; 105(22): A-1160 / B-1000 / C-980

Klinkhammer, Gisela

„Ich möchte gern, dass mich die Ärzte nach den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer behandeln.“ Aus diesem Satz besteht die Patientenverfügung des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. Er habe bisher keine Patientenverfügung, sondern eine Vorsorgevollmacht gehabt. Doch die Grundsätze zur Sterbebegleitung seien eine so umfassende und gute Orientierung für ärztliches Handeln im Umfeld von Sterben und Tod, dass er sich zu der entsprechenden Formulierung entschlossen habe, sagte Hoppe bei der Eröffnungsveranstaltung des 111. Deutschen Ärztetages in Ulm.

Auch viele seiner Kollegen teilten offenbar diese Ansicht, denn die Grundsätze zur Sterbebegleitung und die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die in einer Broschüre im Kitteltaschenformat dem Deutschen Ärzteblatt (Heft 1–2/2008) beigefügt worden waren, seien inzwischen vergriffen und würden demnächst neu aufgelegt.

Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hält Hoppe nicht für erforderlich. „Die Rechtslage ist klar, sie ist nur nicht bekannt genug.“ Ein Gesetz würde sogar eher für Verwirrung sorgen, weil Ärzte denken könnten, dass es völlig neue Rahmenbedingungen gebe. Die baden-württembergische Sozialministerin, Dr. med. Monika Stolz, sprach sich ebenfalls gegen eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen aus. „Eine hundertprozentige Verrechtlichung ist nicht möglich“, sagte die Ministerin. Ihrer Auffassung nach lässt ein gutes Konzept zur Palliativversorgung den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe gar nicht erst aufkommen. kli

Die Grundsätze zur Sterbebegleitung und die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Internet: www.aerzteblatt.de/plus2208
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