AKTUELL
Arzneimittel im Krankenhaus: Lieferung durch nahe Apotheke gebilligt
Dtsch Arztebl 2008; 105(38): A-1943 / B-1671 / C-1635


Krankenhäuser
ohne
eigene Apotheke
dürfen in
Deutschland
nur von nahe
liegenden Apotheken
beliefert
werden.
Foto: dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der EU-Kommission abgewiesen, die sich gegen die deutschen Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern ohne eigene Apotheke richtete. In Deutschland dürfen diese nur von nahe liegenden Apotheken beliefert werden. Auf Drängen einer Klinik-Betreibergesellschaft wurde ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, dass eine europaweite Belieferung mit Medikamenten ermöglichen sollte. Der EuGH urteilte jetzt, dass die deutsche Regelung zwar den freien Warenverkehr einschränke, aus Gründen des Gesundheitsschutzes aber gerechtfertigt sei.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheken (ADKA) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände haben das Urteil begrüßt. „Die orts- und zeitnahe Versorgung von Klinikpatienten mit Arzneimitteln hat dabei klaren Vorrang vor anders gearteten wirtschaftlichen Interessen einzelner Gruppierungen“, sagte Holger Hennin, Präsident der ADKA. Mei
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