AKTUELL
Früherkennung: Neues Merkblatt zu Gebärmutterhalskrebs
Dtsch Arztebl 2008; 105(38): A-1946


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Merkblatt über die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs als Teil der Krebsfrüherkennungsrichtlinien beschlossen. Es enthält Informationen über die Erkrankung und deren Häufigkeit, klärt über die Untersuchung und das Vorgehen bei auffälligem Befund und über die Risiken und Nebenwirkungen der Früherkennungsuntersuchung auf. Das Merkblatt ist – nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit – auf der Internetseite des G-BA abrufbar.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist beschlossen worden, dass sich chronisch Kranke, die von der reduzierten Belastungsgrenze von einem Prozent gemäß § 62 SGB V profitieren wollen, einmalig von einem Arzt über Vor- und Nachteile einer Früherkennungsuntersuchung auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs beraten lassen müssen. Der G-BA hat das Merkbblatt zu Gebärmutterhalskrebs als erstes von drei Merkblättern beschlossen. MM
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