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Selbstständige in der GKV: Verbraucherschützer empfehlen Wahltarif

Dtsch Arztebl 2008; 105(42): A-2190

Rieser, Sabine

Foto: ddp
Gesetzlich Krankenversicherte sollten derzeit nicht mehr die Kasse wechseln, sondern sich erst im Jahr 2009 neu orientieren. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im nächsten Jahr müssten alle den neuen einheitlichen Beitragssatz bezahlen, heißt es zur Begründung. Verlange die jeweilige Krankenkasse dann einen Zusatzbeitrag, könne man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Eine Ausnahme gibt es nach Ansicht der Verbraucherschützer aber: Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, müssten sich bis zum Jahresende bei Bedarf um eine Krankenkasse kümmern, die einen Wahltarif „Krankengeld“ anbietet. Hintergrund: Der gesetzliche Anspruch auf einen entsprechenden Schutz entfällt zum 31. Dezember 2008.

Einen Wahltarif mit vier Klassen bietet derzeit bereits die Barmer Ersatzkasse an. Versicherte können wählen, ob sie vom 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld erhalten möchten. Die Höhe der Prämie richtet sich bei Selbstständigen nach der gewählten Option, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Andere Krankenkassen, wie die DAK, verweisen darauf, dass sie in Kürze Wahltarife anbieten werden. Rie
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