Supplement: PRAXiS
Webadresse mit Ortsnamen verboten
Dtsch Arztebl 2008; 105(46): [2]


Homepage-Adressen wie etwa „der-zahnarzt-kampen.de“ oder „allgemeinmedizin-bielefeld.de“ sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter. Darauf wurde auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag in Erfurt hingewiesen. Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe „Institut“ und „Zentrum“, wenn es sich nur um eine Praxis ohne ein fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Ausnahme: Die im Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung integriert.
Vorsicht ist auch bei Kopien von Bildern, Grafiken und vor allem von Stadtplänen aus dem Internet angebracht. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers benutzt werden. Schon viele Homepagebetreiber wurden kostenpflichtig insbesondere von den Inhabern der Urheberrechte an Stadtplänen abgemahnt. Stadtpläne können häufig gegen Zahlung einer Lizenzgebühr heruntergeladen werden. Zum Teil gibt es auch kostenfreie Angebote. Eine sorgfältige Recherche vorab sei daher dringend zu empfehlen, lautet die Empfehlung von Rechtsexperten. EB
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