Supplement: PRAXiS
GOÄ-Reform: Kein Grund zur Eile
Dtsch Arztebl 2009; 106(9): [1]


Die mit der EBM-Reform verbundenen Honorarverwerfungen bestimmen die berufspolitische Diskussion. Angesichts des daraus resultierenden Streits zwischen Ärzten, Krankenkassen und der Politik ist die anstehende Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) etwas in den Hintergrund gerückt. Dabei setzen viele niedergelassene Ärzte große Hoffnungen in die GOÄ-Reform. Das Kalkül: Wenn zumindest die privatärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden, können nicht kostendeckende Honorare in der vertragsärztlichen Versorgung besser verkraftet werden.
Doch es ist nicht sicher, ob die Gebührensätze im Zuge der GOÄ-Reform angehoben werden. Denkbar ist auch eine kostenneutrale Anpassung des Leistungsverzeichnisses an den medizinischen und technischen Fortschritt. So wirft Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Ärzten vor, die Einnahmeverluste in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren durch nicht medizinisch indizierte Mengenausweitungen im privatärztlichen Bereich kompensiert zu haben. Deshalb ist es gut, dass eine GOÄ-Reform noch in dieser Legislaturperiode immer unwahrscheinlicher wird. Denn nach der Wahl im September dieses Jahres könnte es neue Gesprächspartner auf der Regierungsebene geben. Jens Flintrop
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