

Die Ersatzkassen halten nicht viel von der Verpflichtung zu Hausarztverträgen. Sie spielen weiter auf Zeit und appellieren nun an Ärztenetze oder andere Gemeinschaften, ihre Entwürfe zu präsentieren.
Dr. Johannes Vöcking kann erst einmal aufatmen. „Vielleicht muss ich meine Unterschrift unter einen Hausarztvertrag aus der Beugehaft setzen“, hatte der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ende vergangenen Jahres angemerkt. Vöckings ironische Anspielung bezog sich darauf, dass die Barmer wie viele andere Ersatzkassen nicht viel davon hält, Hausarztverträge anbieten zu müssen, und sich alle deshalb nicht damit beeilen.
Doch nun kommt anscheinend Schwung in dieses Geschäft. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat Ende Februar angekündigt, bis zum Sommer Hausarztverträge abschließen zu wollen. Dafür hat er bundes- und landesweit Ärztenetze oder andere Ärztegemeinschaften zu einem Ideenwettbewerb für die Vertragsgestaltung aufgerufen. Wenn die Verträge schon mehr Geld kosteten, sollten auch mehr Leistungen für die Versicherten enthalten sein, stellte der vdek-Vorstandsvorsitzende, Dr. Thomas Ballast, klar.
Die AOK ist für die Ersatzkassen kein Vorbild
Die Ersatzkassen hatten bislang die geltende Regelung kritisiert, die Hausarztverträge zwingend vorschreibt und als Vertragspartner den Deutschen Hausärzteverband begünstigt. „Auch wenn wir mit der Ausgestaltung dieser Regelung nicht glücklich sind: Die Ersatzkassen übernehmen mit dem Ideenwettbewerb die Initiative, um für die Versicherten die bestmögliche Versorgung zu erreichen“, sagte Ballast. Vorschläge sollten bis zum 31. März 2009 eingereicht werden.
Dass die Ersatzkassen ähnliche Verträge abschließen wie den zwischen AOK und Hausärzteverband in Bayern (siehe Kasten), schloss Ballast aus. Zwar liefen Gespräche, aber „wir werden diesen Vertrag so nicht mitmachen können“. Denn es werde „relativ viel Geld für relativ wenig Leistung beansprucht“. Dem Vernehmen nach sehen das aber nicht alle bei den Ersatzkassen so: Angeblich soll der Bayerische Hausärzteverband in Kürze sowohl mit den Ersatz- wie mit den Betriebskrankenkassen im Land einen Hausarztvertrag nach dem Muster der dortigen AOK abschließen.
Ziel des vdek sind dagegen nach Darstellung Ballasts Verträge, die den Nutzen der hausärztlichen Versorgung stärker spürbar machen. Deswegen hat der Verband Prof. Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen beauftragt, ein Konzept für Qualitätsstandards im Rahmen eines solchen Vertrags zu erarbeiten.
Pharmazeut Glaeske empfiehlt die verpflichtende Teilnahme der Hausärzte an bestimmten Qualitätszirkeln und Fortbildungen und darüber hinaus Zielvereinbarungen zum Beispiel zur Arzneimittelversorgung älterer Menschen. Daran sollten auch bestimmte Honorarelemente anknüpfen. Ohne derartige Vorgaben „bleibt der Zweifel, ob mit der gesetzlichen Vereinbarung nicht doch vor allem den Hausärzten ein wirkungsvoller Hebel für mehr Honorar in die Hand gegeben wurde“, erklärte Ballast.
Ulla Schmidt erwartet bis zum Juli Vertragsabschlüsse
Er betonte zudem, dass Hausarztverträge neben der Regelversorgung angeboten werden sollen. Je nach Umfang der Leistungen könnte das für Versicherte heißen, dass sie Vergünstigungen erhalten, wenn sie sich einschreiben – oder dass sie für eine Art Premium-Hausarztvertrag eine Zusatzprämie bezahlen müssen.
Ulla Schmidt (SDP) hatte vor Kurzem beim Neujahrsempfang des Hausärzteverbands die Krankenkassen erneut aufgefordert, bis Ende Juni flächendeckend Hausarztverträge abzuschließen, wie es im Gesetz vorgeschrieben sei. Danach stehe den Hausärzten der Gang zum Schiedsamt offen, sagte Schmidt und betonte gegenüber den Gastgebern: „Das ist die größte Macht, die wir Ihnen geben konnten.“
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, hatte prompt reagiert: „Wir wissen, dass wir bis 30. Juni Ergebnisse haben müssen“, antwortete er. Die Kassen seien vielerorts jedoch nicht entgegenkommend. Weigeldt ergänzte, dass die Verträge noch erweitert und verbessert werden können: „Wir sind noch nicht am Ende der Strukturen.“ Als Stichwort für künftige Vertragselemente nannte er unter anderem die Einbindung der häuslichen Pflege.
Sabine Rieser
Beispiel Bayern
Der Bayerische Hausärzteverband, die AOK Bayern und die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft haben einen neuen Hausarztvertrag abgeschlossen. Er tritt zum 1. April in Kraft und führt zu einer Bereinigung der Gesamtvergütung bei der
KV Bayerns für eingeschriebene Versicherte.
Unter anderem enthält der Vertrag folgende Honorarelemente:
- Kontaktabhängige Grundpauschale: 50 Euro pro Quartal inklusive Hausbesuchszuschlag von 2,50 Euro
- Kontaktunabhängige Strukturpauschale: je nach Qualitätsbestandteilen von 8,75 bis zu 21,25 Euro pro Quartal
- Zuschlag für chronisch Kranke: 26 Euro pro Quartal
- Jährlicher Check-up: 45 Euro
- Hautkrebs-Screening: 25 Euro
- Dringender Besuch: 85 Euro
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