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AKTUELL

Ausbildung: Keine ausreichende Finanzierung

PP 8, Ausgabe März 2009, Seite 100

EB

Psychotherapeuten in Ausbildung zahlen ihre Ausbildung weiterhin alleine.
Foto: Fotolia
Psychotherapeuten müssen die Kosten für ihre Ausbildung weiterhin alleine tragen. Der Gesetzgeber hat bei der Reform der Krankenhausfinanzierung (KHRG), die kürzlich den Bundesrat passierte, keine Regelung geschaffen, die Psychotherapeuten in Ausbildung eine ausreichende Finanzierung ihrer praktischen Tätigkeit sichert. „Eine leistungsgerechte Finanzierung der praktischen Tätigkeit ist längst überfällig“, sagte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden deshalb weiterhin darauf pochen, dass die Ausbeutung des psychotherapeutischen Nachwuchses im psychiatrischen Jahr möglichst bald der Vergangenheit angehört.“

Bereits seit 1999 schreibt der Gesetzgeber für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine praktische Tätigkeit von 1 800 Stunden in einer psychiatrischen beziehungsweise psychosomatischen Klinik vor. Diplom-Psychologen müssen für einen Zeitraum von mindestens eineinhalb Jahren ohne einen Anspruch auf Vergütung in einer Klinik arbeiten. Die hohen Kosten der Ausbildung haben sie alleine zu tragen. EB
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