BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren die nachstehende 12. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
Dtsch Arztebl 2009; 106(17): A-841 / B-717 / C-697


vom 1. Oktober 2002
1 In der Vereinbarung werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 1:
1.1.1 Die in Kapitel 1.4 aufgeführte Übersicht ändert sich wie folgt:
1.2 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 2:
1.2.1 Die Nummern 2.20 sowie 2.20.8, 2.20.9, 2.20.10 und 2.20.11 werden wie folgt geändert:
2.20 Muster 20/E: Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliederungsplan) (Stand: 4.2009)
(Muster am Ende dieser Bekanntgabe)
1.2.2 Die Nummern 2.99 sowie 2.99.5 werden wie folgt geändert:
2.99 Muster 99/E: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V (Stand: 4.2009)
2.99.5 Muster 99/E (am Ende dieser Bekanntgabe)
1.2.3 Die Nummern 2.99A sowie 2.99A.5 werden wie folgt geändert:
2.99A Muster 99A/E: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall (Stand: 4.2009)
2.99A.5 Muster 99A/E (am Ende dieser Bekanntgabe)
2 Diese Vereinbarung tritt am 1. April 2009 in Kraft.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin
Berlin, den 31. März 2009
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