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Krankenhäuser: Grundlohnrate veröffentlicht
Dtsch Arztebl 2009; 106(40): A-1934 / B-1662 / C-1630


Die Krankenhausbudgets dürfen im Jahr 2010 um nicht mehr als 1,54 Prozent gegenüber 2009 steigen. Dies geht aus der Veränderungsrate der Grundlohnsumme im zweiten Halbjahr 2008 hervor, die das Bundesgesundheitsministerium am 15. September bekannt gegeben hat.
Die Veränderungsrate bildet zum letzten Mal die Obergrenze für die Preiszuwächse über die Landesbasisfallwerte. Ab 2011 wird die viel kritisierte Anbindung der Krankenhauspreise an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen abgelöst durch einen vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden und vom Bundesgesundheitsministerium festzulegenden „Orientierungswert“. Dieser soll zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfassen. JF
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