16 Artikel im Heft, Seite 4 von 16

Supplement: PRAXiS

Adressverzeichnis: Dubiose Anbieter

Dtsch Arztebl 2009; 106(40): [2]

Tentrup, Maria

Foto: picture-alliance/Chromorange
Die Stiftung Gesundheit (www.stiftung-gesundheit.de) warnt Ärzte davor, sich in dubiose Adressverzeichnisse im Internet einzutragen. Insbesondere per E-Mail werden diese Offerten derzeit verschickt – mit der Behauptung, der Adressat habe dem Eintrag bereits per Opt-in zugestimmt. Der Rat der Stiftung Gesundheit: Als erstes einen Blick ins Impressum werfen. „Wenn der Firmensitz im Ausland, beispielsweise auf den Seychellen oder in Rumänien liegt, sollte man hellhörig werden“, sagt Dr. Peter Müller, der Vorstand der Stiftung. Grundsätzlich nicht reagieren sollten Ärzte, wenn überhaupt kein oder nur ein unzureichendes Impressum vorhanden sei.

Außerdem sollten Ärzte keinesfalls ungerechtfertigte Rechnungen bezahlen. Das Geld zurückzubekommen, ist schwierig.

Um sicherzugehen, bei Online-Verzeichnissen keinem unseriösen Angebot in die Falle zu gehen, sollten Nutzer unter anderem folgende Punkte beachten: Ist das Verzeichnis tatsächlich verfügbar, und hat es seriöse Partner? Wird der Datenschutz beachtet? Führt das Angebot zu zweifelhaften Angeboten wie beispielsweise die Auktion von Billig-zahnersatz? Erhalten die Patienten nützliche Informationen wie Therapieschwerpunkte, Sprechzeiten, Telefon- und Faxnummer, Anfahrt? Sind kostenfreie und kostenpflichtige Bestandteile klar gekennzeichnet? Wie lang ist die Vertragsbindung beziehungsweise die Kündigungsfrist? Mt
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Doktor99
am Sonntag, 14. Oktober 2012, 16:56

Achtung, dubioses "Deutsches Ärzteverzeichnis" auch 2012 wieder aktiv

Wer nicht aufpasst und die vermeintlich kostenlose Offerte unterschriebt, bekommt bald Post der Kanzlei Ritzer und Gelhorn aus Ingolstadt, dem Zentrum dieser Aktivitäten in D. Je 604.- Euro/Jahr soll für die völlig nutzlose Eintragung (in Google nicht zu finden!) bezahlt werden und Kündigung ist nicht vor Ablauf von 3 Jahren möglich. Wenn es passiert ist, sollte man unbedingt folgendes beachten: Auf keinen Fall zahlen sondern mit Verweis auf "irrtümlichen Vertragsabschluss" durch Arglist wiederrufen. So gerne man der Abzocke rechtlich zu Leibe rücken würde, das sollte man besser lassen. Wenn man diese Leute wegen Betrugs verklagt, kommt es nämlich zur Beweißlastumkehr und das kann vor Gericht auch schiefgehen und dann bekommen die doch ihr Geld.
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