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Pharmazeutische Industrie: Kuckucksei
Dtsch Arztebl 1997; 94(26): A-1761 / B-1511 / C-1403


Beschenkt fühlt sich Professer Dr. med. Hans Rüdiger Vogel als Verbandsführer der
pharmazeutischen Industrie keineswegs. Jedenfalls nicht durch die jetzige Gesundheitsreform, wie die
Krankenkassen "immer mal wieder gerne behaupten". Im Gegenteil: Der Vorsitzende des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) macht sich Sorgen. "Zu guter Letzt", sagt Vogel, "hat uns die Koalition noch
ein Kuckucksei ins Nest gelegt."
Gemeint ist der neue Paragraph 73a im SGB V, der den Kassenärztlichen Vereinigungen und den
Krankenkassen die Möglichkeit zum Abschluß sogenannter Strukturverträge einräumt. Kombinierte Budgets
wären dabei eine denkbare Form - also die Zusammenführung von ärztlichem Honorar und den Ausgaben für
Arzneimittelverordnungen. Für Vogel heißt das: Auch die Höhe des ärztlichen Einkommens kann vom Umfang
der veranlaßten Leistungen abhängig gemacht werden. "Weil dem Arzt das eigene Hemd näher ist, sehen wir
eine erhebliche Gefahr für das Arzt-Patient-Verhältnis", fürchtet der BPI-Vorsitzende.
Selbst die Einführung von Arzneimittellisten - von der Koalition aus guten Gründen (Vogel) vermieden - sei
über Strukturverträge nun möglich. Die neuen Vertragsformen können nach Auffassung des BPI-Vorsitzenden
das System der solidarischen Krankenversicherung de facto aushöhlen.
Für Vogel ist es deshalb nicht weit her mit der gleichberechtigten Mitsprache aller Beteiligten im
Gesundheitswesen: "Von wegen gleichlange Spieße!" Herausgekommen sei bei der Gesundheitsreform
lediglich ein Machtzuwachs von KVen und Krankenkassen - kumuliert im Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen. In diesem Gremium hätte die pharmazeutische Industrie gerne als Beirat mitgewirkt. Doch der
Gesetzgeber wollte das nicht. Aus Vogels Sicht ist die "Vorfahrt für die Selbstverwaltung" deshalb auch kaum
mehr als freie Fahrt für Ärzteschaft und Krankenkassen. Josef Maus
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