MEDIZINREPORT
Forensische Medizin: Ein DNA-Muster zu viel oder zu wenig
Dtsch Arztebl 2010; 107(11): A-486 / B-425 / C-417


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Medizinische Behandlungsformen können zum Fallstrick werden bei einer forensischen DNA-Analyse. Aber auch „natürliche Klone“ sind eine Herausforderung.
Sie sind inzwischen keine ganz große Seltenheit mehr: Menschen, die genetisch zwei Identitäten haben. So ist aus München der Fall eines Toten bekanntgeworden, bei dem eine DNA-Analyse von Blut und Körpergewebe ergab, dass er zwei verschiedene genetische Identitäten hatte.
Der Mann hatte eine erfolgreiche Knochenmarks- oder Stammzelltransplantation erhalten. Als Folge der Transplantation findet man im Blut Zellen des Spenders mit dessen genetischen Merkmalen, während die Zellen des Körpergewebes natürlich weiterhin die Merkmale des Empfängers haben.
Merkmale unterscheiden sich in Blut und Speichel
Dieses Phänomen heißt genetischer Chimärismus. So werden beim „donor matching“, also der Auswahl eines kompatiblen Spenders zum Beispiel für einen Leukämiepatienten, zwar die für die Gewebeverträglichkeit relevanten HLA-Merkmale verglichen und Spender ausgewählt, die in den für die Transplantation relevanten HLA-Antigenen möglichst gut mit dem Empfänger übereinstimmen. Die Auswahl nach Kompatibilität bedeutet jedoch nicht, dass die genomische DNA von Spender und Empfänger auch in Bezug auf andere Merkmale übereinstimmen.
Es ist also denkbar, dass eine von einem Straftäter an einem Tatort hinterlassene Blutspur andere Merkmale aufweist als das aus einer Speichelprobe bestimmte DNA-Profil derselben Person. Und ebenso wäre es denkbar, dass es bei einem Vaterschaftstest mit einem stammzelltransplantierten Eventualvater auf Basis der aus einer Blutprobe bestimmten DNA-Merkmale zu einem scheinbaren Vaterschaftsausschluss käme. Allerdings gibt es hier im Rahmen der Identitätssicherung bei der Blutentnahme eine klare Vorgabe der Richtlinien für Abstammungsgutachten, dass die untersuchten Personen über den Empfang einer Stammzell-transplantation oder auch einer Bluttransfusion befragt werden müssen. Diese Frage ist auch sinnvoll bei der Entnahme von Speichelproben bei tatverdächtigen Personen, deren DNA-Identifizierungsmuster in die DNA-Analyse-Datei eingestellt werden soll, auch wenn die Zahl straffällig gewordener Empfänger von Stammzelltranplantationen sicher sehr überschaubar ist.
Aber es gibt auch den umgekehrten Fall: ein DNA-Profil, zwei Personen. So wurden kürzlich zwei eineiige Zwillinge anhand einer DNA-Spur nach der Recherche in der DNA-Analyse-Datei beschuldigt, einen schweren Einbruchdiebstahl in ein Berliner Kaufhaus begangen zu haben, und kamen in Untersuchungshaft. Weil aber nicht geklärt werden konnte, welcher der beiden Brüder tatsächlich als Spurengeber in Betracht kam, mussten sie wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Offensichtlich wurde hier der DNA-Analyse mehr zugetraut, als sie zu leisten vermag. Eineiige Zwillinge sind natürliche genetische „Klone“ mit vollständiger Identität aller Erbanlagen, da sie aus einer einzigen befruchteten Eizelle hervorgegangen sind. Die in der forensischen Genetik routinemäßig eingesetzten acht bis zwölf Short-tandem-repeat-Marker verteilen sich zwar über das gesamte Genom, weisen jedoch bei Zwillingen keinerlei Unterschiede auf. Sie werden sogar zum genetischen „Zwillingstest“ verwendet, um monozygote von dizygoten Zwillingen zu unterscheiden.
Wenn einige Wissenschaftler sagen, es sei nicht schwierig, solche Fälle aufzuklären, ist dies eher kritisch zu beurteilen. Zwar könnten – durch Anwendung entsprechender Verfahren – auch bei monozygoten Zwillingen einzelne genetische Abweichungen gefunden werden. Es ließen sich sowohl somatische Mutationen nachweisen, die erst im Laufe der Embryonalentwicklung in einzelnen Geweben spontan entstehen können, als auch epigenetische Unterschiede in Form von Differenzen des Methylierungsmusters der DNA als Folge von unterschiedlichen gewebsspezifischen Regulationen der Genexpression.
Das Problem: Es lässt sich nicht vorhersagen, in welchem Gewebe und an welcher Stelle im Genom diese Unterschiede jeweils lokalisiert sind. Daher müsste jedes tatverdächtige Zwillingspaar zunächst einer forschungsintensiven Genomanalyse unterzogen werden, die sich möglichst auf das Gewebe erstrecken sollte, welches als Tatortspur die Quelle der DNA war, um geeignete Kandidatenmerkmale zu identifizieren.
Oft nur geringste Mengen DNA für die Analyse verfügbar
Diese müssten dann an den Resten des oftmals nur in geringster Menge oder auch gar nicht mehr vorhandenen Spurenmaterials nachanalysiert werden. Es bleibt die Frage: Stehen Aufwand und praktischer Nutzen eines solchen Verfahrens im angemessenen Verhältnis? Schließlich dürfte die jährliche Zahl monozygoter Zwillinge, die unter dem Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben, an einer Hand abzählbar sein.
Prof. Dr. med. Peter M. Schneider
Institut für Rechtsmedizin Universität zu Köln
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