AKTUELL
Berufskrankheiten: Stasiunterlagen belegten Gefährdung
Dtsch Arztebl 2010; 107(15): A-682 / B-594 / C-586


Das Chemiekombinat
Bitterfeld
war eine Gesundheitsgefahr
für die
Beschäftigten. Foto: dpa
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Leiden eines ehemals im VEB Chemiekombinat Bitterfeld Beschäftigten als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Gewürdigt wurde dabei unter anderem Material, das die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR vorgelegt hatte. Diesen teilweise als „streng geheim“ deklarierten Unterlagen lasse sich anschaulich entnehmen, welche erheblichen Gefährdungen durch Chlor im Chemiekombinat bestanden hätten, heißt es in der Presseerklärung. Belegt sei auch ein „desaströser Zustand der Produktionsanlagen“.
In dem Verfahren hatte ein Beschäftigter aus Bitterfeld geklagt, um eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Er hatte von 1950 an im Chemiekombinat gearbeitet und dort unter anderem Kontakt mit Chlor und Quecksilber gehabt. Von 1964 an litt er unter chronischer Bronchitis, später unter erheblichen Beeinträchtigungen von Lunge und Herz.
Die beklagte Berufsgenossenschaft (BG) lehnte es ab, seine Leiden als Berufskrankheit anzuerkennen. Sie führte sie vielmehr auf jahrelangen Zigarettenkonsum zurück. Außerdem gab die BG an, Messprotokolle hätten keine Überschreitung von Grenzwerten gezeigt. Rie
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.