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BRIEFE

Palliativmedizin: Ein Beispiel

Dtsch Arztebl 2010; 107(25): A-1260 / B-1110 / C-1090

Bickhardt, Jürgen

Die Forderung der Autoren nach Etablierung einer dringlich notwendigen „primären Palliativversorgung“ (Primary Palliative Care) beziehungsweise allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) durch Hausärzte und die berechtigte Kritik an der Fokussierung der gegenwärtigen Debatte auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist außerordentlich zu begrüßen. Ergänzend dazu noch einige Gedanken:

1. Zur AAPV gehören – als „Primärversorger“ natürlich auch die ambulant tätigen Pflegekräfte sowie Vertreter(innen) anderer Gesundheitsberufe (wie etwa Krankengymnastik).

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2. SAPV kann ins Leere laufen, wenn die Primärversorgung nicht funktioniert. Umgekehrt kann die spezialisierte Palliativversorgung umso gezielter (auch effizienter) „greifen“, je besser die palliative Grundversorgung ist.

3. Voraussetzung für eine gute allgemeine ambulante Palliativversorgung ist die Fachkompetenz (einschließlich einer „palliativen Haltung“) der verschiedenen Primärversorger. Dazu bedarf es einer gezielten Weiterbildung.

Dazu ein Beispiel: In der Region Erding-Freising wurden in den vergangenen zwei Jahren etwa 40 Hausärzte palliativ geschult: Neben einem 40-Stunden-Basiskurs in Palliativmedizin (anerkannt auch für die komplette Weiterbildung zum Palliativmediziner) absolvierten die Teilnehmenden zusätzlich eine Beraterschulung zur Patientenverfügung und Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens (15 Stunden). Seitdem funktioniert die Zusammenarbeit der regional tätigen spezialisierten Palliativkräfte mit den Primärversorgern wesentlich besser als zuvor . . .

4. Die allgemeinen ambulanten Palliativleistungen derartig (in Freizeit und auf eigene Kosten) weitergebildeter Primärversorger müssen adäquat honoriert werden.

Dr. Jürgen Bickhardt, 85435 Erding


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