POLITIK
Arzneimitteltherapie: Mehr Sicherheit für Risikogruppen
Dtsch Arztebl 2010; 107(28-29): A-1392 / B-1230 / C-1210

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt seinen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit bis 2012 fort. Ziel ist die Vermeidung von Fehlern.
Wir sind einen wesentlichen Schritt vorangekommen“, sagte Prof. Dr. med. Daniel Grandt bei der Eröffnung des 3. Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie* Ende Juni in Berlin. Der erste Kongress im April 2005 diente noch dazu, das Problembewusstsein zu schärfen – die Arzneimitteltherapie sei ein Hochrisikoprozess, hatte Kongresspräsident Grandt damals erklärt. Beim zweiten Kongress im November 2007 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anregung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) einen Aktionsplan vor, der jetzt für die Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben wurde.

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„Zweck des Aktionsplans ist die Fehlervermeidung“, betonte Ministerialrat Priv.-Doz. Dr. Walter Schwerdtfeger vom BMG. Ein Ergebnis ist ein Merkblatt für Patienten mit Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie. Sie werden unter anderem angehalten, eine Liste zu führen, die mit Namen und Dosierung alle eingenommenen Medikamente verzeichnet – auch die der Selbstmedikation.
Teil des Aktionsplans 2008/2009 war auch die Online-Datenbank zur „Arzneimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit“. Dort können sich Ärzte, Pharmazeuten, aber auch Laien über den wissenschaftlichen Erkenntnisstand informieren (www.arzneimittel-in-der-Schwangerschaft.de). „Der Bedarf ist erheblich“, sagte Dr. med. Christof Schaefer vom Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, das inhaltlich für das Angebot verantwortlich ist. 12 432 Beratungen hat das Zentrum im vergangenen Jahr durchgeführt und 400 Berichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Bundesoberbehörde weitergeleitet.
Negativliste für alte Patienten
Ein Problem bei der Arzneimitteltherapie von Schwangeren ist Schaefer zufolge, dass die Angaben zu Schwangerschaft und Stillzeit auf den Beipackzetteln und in der Roten Liste vielfach zu ungenau sind. Dadurch werde das Medikamentenrisiko häufig überschätzt. Die Folge: Notwendige Medikamente werden nicht verschrieben oder eingenommen, Schwangerschaften nach einer Medikamenteneinnahme abgebrochen. Informationsmangel könne aber auch dazu führen, dass Medikamente mit einem hohen Risiko für das Ungeborene verordnet würden. Dabei betonte Schaefer: „Es gibt hinreichend untersuchte Medikamente für Schwangerschaft und Stillzeit.“ Sein Rat: Bei Frauen im gebärfähigen Alter sollten Ärzte grundsätzlich auf bewährte Arzneimittel zurückgreifen.
Der Risikogruppe multimorbider älterer Menschen haben sich, gefördert vom Bundesforschungsministerium, Wissenschaftler unter der Leitung von Prof. Dr. med. Petra Thürmann von der Universität Witten-Herdecke angenommen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach potenziell ungeeigneten Medikamenten für diese Patientengruppe, weil diese dort häufiger zu unerwünschten Wirkungen führen als bei jüngeren Menschen. Herausgekommen ist eine Liste mit 83 Arzneistoffen, die als potenziell inadäquat bewertet wurden, darunter nichtsteroidale Antirheumatika wie Indometacin, Psychoanaleptika wie Amitriptylin und Psycholeptika wie Thioridazin. Die vollständige Liste wird in Heft 31/32 des Deutschen Ärzteblatts veröffentlicht. Neben den riskanten Arzneistoffen verzeichnet sie auch Therapiealternativen sowie Hinweise zu Dosierung und Monitoring, falls sich ein Arzt dennoch für eine Verordnung entscheidet.
Vermeidbare Medikationsfehler entstehen aber auch durch die mangelnde Kooperation der Sektoren und der Berufsgruppen – ein Thema, dass auch der Aktionsplan des BMG aufgreift. Dass man diese Bruchstellen überwinden kann, zeigte Dr. Grit Berger: „Seit 2007 erfassen wir parallel mit der stationären Aufnahme die Medikation der Patienten in einer Datenbank“, erläuterte die Apothekerin an der Zentralklinik Bad Berka. Das senke das Risiko von Wechselwirkungen mit neu verordneten Arzneimitteln und stelle sicher, dass die Patienten ihre Dauermedikation auch während des Krankenhausaufenthalts weiter erhalten. „In 15 Prozent der Fälle sind aber auch pharmazeutische Interventionen notwendig“, weil beispielsweise Doppelverordnungen unterschiedlicher Fachärzte vorliegen. „Wir sehen den Apotheker als Copiloten des Arztes.“
Heike Korzilius
* Veranstalter sind die AkdÄ, das BMG, die Stiftung Universitätsmedizin Essen und das Institut für Arzneitherapiesicherheit der Universitätsklinik Essen und des Klinikums Saarbrücken.
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