AKTUELL
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Bundesweit einheitliche Rufnummer ab 2011
Dtsch Arztebl 2010; 107(30): A-1428 / B-1264 / C-1244


Unter 116 117 ist
künftig der ärztliche
Bereitschaftsdienst
erreichbar. Die 112
für akute Notfälle
gilt weiterhin. Foto: vario images
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten, in Deutschland eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzuführen. Unter der Nummer 116 117 erreichen Patienten ab 2011 in jedem Bundesland den Bereitschaftsdienst. Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Nummer für den Notdienst reserviert, die Umsetzung ist für die Mitgliedstaaten aber freiwillig.
Initiator der einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer ist die KV Brandenburg. Etwa 250 000-mal pro Jahr werde in Brandenburg der ärztliche Bereitschaftsdienst angerufen. „Das geschieht über eine 14-stellige Telefonnummer, die sich niemand merken kann. Und die Anrufe sind kostenpflichtig“, sagte der KV-Vorsitzende, Dr. med. Hans-Joachim Helming. Die neue Nummer sei nicht nur viel einfacher zu behalten, sondern auch kostenfrei.
Nach dem Zuschlag durch die Bundesnetzagentur haben die KVen 180 Tage Zeit, um die Nummer einzurichten. Ab dem 1. Januar 2011 soll der Bereitschaftsdienst dann für einen Übergangszeitraum sowohl über die alten Nummern als auch über 116 117 erreichbar sein. Ähnlich wie bei der Notrufnummer 112 werden die Patienten dann über ihre Ortskennung mit dem regionalen Bereitschaftsdienst verbunden. fos
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