BRIEFE
Rehabilitation: Qualitätssicherung beispielhaft
Dtsch Arztebl 2010; 107(37): A-1755 / B-1548 / C-1528


Rehabilitationsleistungen werden in Deutschland zulasten der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkassen durchgeführt. Insbesondere in den Fachkliniken zu den Indikationen Orthopädie, Psychosomatik, Kardiologie, Neurologie und Onkologie werden Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) sowie des stationären Heilverfahrens heutzutage auf hohem Niveau angeboten. Kein anderer medizinischer Bereich in Deutschland unterliegt einem derartigen Qualitätssicherungsprogramm wie die Rehabilitationskliniken. In keiner Weise werden im akutmedizinischen als auch niedergelassenen Bereich diese Qualitätsstandards, wie sie im Bereich der Rehabilitation vorgehalten werden, angewandt. Die Durchführung des Qualitätssicherungsprogramms obliegt dabei maßgeblich der Deutschen Rentenversicherung Bund. Trotz aller Kritik an diesem Programm haben wir damit ein Instrument, welches die Rehabilitationsleistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Dabei stehen seit geraumer Zeit, was den Autoren offensichtlich nicht bekannt ist, nicht nur die Prozesse, sondern auch die Behandlungsergebnisse im Fokus der Evaluierung. Dieser hohe Qualitätsmaßstab, soweit ich dies aus onkologischer Sicht beurteilen kann, hat dazu geführt, dass zunehmend mehr Kolleginnen und Kollegen in den akutmedizinischen Einrichtungen auf diese Nachsorgemaßnahme zurückgreifen und den Patientinnen und Patienten eine AHB anbieten. Dies ist gut belegbar durch die steigende Zahl an Maßnahmen durch die DRV Bund. Ein allgemeines Desinteresse der Ärzteschaft kann ich diesbezüglich nicht nachvollziehen und halte dies auch unseren Kolleginnen und Kollegen in der Akutmedizin gegenüber nicht für gerechtfertigt . . .
Prof. Dr. med. Oliver Rick, Vorsitzender des
Arbeitskreises Onkologische Rehabilitation der DGHO, Klinik Reinhardshöhe, 34537 Bad Wildungen
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