BERUF
Therapieoptionen Aufklärung tut not
Dtsch Arztebl 2010; 107(39): [95] / [95] / [95]


Ärzte müssen im Zweifelsfall beweisen, dass sie Patienten über Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten, aber unterschiedlichen Risiken aufgeklärt haben. Darauf hat der Verein Medizinrechtsanwälte im Vorfeld des 11. Medizinrechtstages im September in Göttingen hingewiesen. Gelinge dies nicht, sei der Arzt für eventuelle Behandlungsfolgen haftbar zu machen, so der Verein.
„Ärzte sollten schon frühzeitig, das heißt ab dem ersten Gespräch mit den Patienten sorgfältig in ihren Behandlungsunterlagen dokumentieren, dass sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt haben“, sagt Matthias Hein, Fachanwalt für Medizinrecht aus Leipzig. Anders als etwa bei der Risikoaufklärung für operative Eingriffe erfolge dies in der Praxis jedoch bislang oft nur unzureichend. hil
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