POLITIK: Leitartikel
KBV-Vertreterversammlung: Nein zur Integration der Psychologen
Dtsch Arztebl 1997; 94(40): A-2537 / B-2167 / C-2031


Die Vertreterversammlung der KBV hat den Entwurf für ein Psychotherapeutengesetz
zurückgewiesen. Zugleich lehnten die Delegierten die Einbeziehung der Psychologen nach dem
Integrationsmodell ab, nachdem sie ihr im vergangenen Jahr noch zugestimmt hatten. Der Rückzieher könnte der
Glaubwürdigkeit der KBV Schaden zufügen. Andererseits ignoriert der Gesetzentwurf aus Sicht der Kassenärzte wesentliche Voraussetzungen für das Integrationsmodell.
Die Kassenärzte wollen mit den Psychologen nun doch nicht mehr unter ein gemeinsames Dach. Das Angebot
zur Integration gilt nicht mehr. Das ist das Fazit der rund sechsstündigen kontroversen Diskussion einer
außerordentlichen Vertreterversammlung der KBV am 20. September in Düsseldorf. Das Kassenarztparlament
war auf Antrag von fünf Kassenärztlichen Vereinigungen zusammengetreten - letztlich, um das
Integrationsmodell zu kippen.
"Gleiche Rechte
und Pflichten"
Seit mehr als 20 Jahren soll die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf
der Regierungskoalition sieht vor, Psychologische Psychotherapeuten mit gleichen Rechten und Pflichten in die
Kassenärztlichen Vereinigungen zu integrieren - ein Konzept, das die KBV entwickelt und dem die
Vertreterversammlung im Juni vergangenen Jahres mit knapper Mehrheit zugestimmt hatte.
"Wir haben uns damals für das Integrationsmodell entschieden", erinnerte der KBV-Vorsitzende Dr. med.
Winfried Schorre die Delegierten, "um die Psychotherapie als einheitliche Behandlungsmethode unter dem Dach
der Kassenärztlichen Vereinigungen zu erhalten." Dazu steht Schorre nach wie vor. Die Psychotherapie lasse
sich inhaltlich nicht trennen. Es sei daher nicht vertretbar, unterschiedliche Versorgungs- und
Vergütungsstrukturen für ärztliche sowie für Psychologische Psychotherapeuten zu etablieren. Vielmehr müßten
die psychotherapeutischen Behandlungsmethoden innerhalb der GKV einheitlich definiert werden. Nur so könne
der "nicht übersehbare graue Markt" beseitigt werden.
Schorre spielte damit auf die Erstattungspraxis einiger Krankenkassen an, die außerhalb der vertragsärztlichen
Versorgung rechtswidrige Verträge mit sogenannten Erstattungspsychologen abschließen. Zudem machte
Schorre auf die Gefahren einer eigenständigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten in der GKV
aufmerksam. Dies bedeute: Verlust des Sicherstellungsauftrags in der Psychotherapie und Konkurrenz zu einem
zweiten Leistungssystem.
Der KBV-Vorsitzende stellte jedoch klar, daß der vorliegende Gesetzentwurf "so nicht akzeptabel ist". In einer
vom KBV-Vorstand vorbereiteten Resolution sollte der Gesetzgeber deshalb aufgefordert werden, wesentliche
Bestimmungen zu ändern. Es sei nicht absehbar, wie viele Psychologen zusätzlich in die vertragsärztliche
Versorgung kämen - und wieviel das letztendlich kosten würde. Darüber hinaus seien die Bedingungen für die
Nachqualifikation der Psychologischen Psychotherapeuten zu niedrig angesetzt.
Der KBV-Vorsitzende versuchte mehrfach, die Delegierten davon zu überzeugen, daß die Rücknahme des
Integrationsmodells einem politischen Selbstmord gleichkäme. Die einzige Chance, auf das Gesetz Einfluß zu
nehmen, bestünde darin, die Idee nicht aufzugeben, sondern "Unzumutbares zurückzuweisen und sinnvolle
Änderungen zu verlangen".
Keine "Nicht-Ärzte"
in den KVen
Doch das ging den Delegierten nicht weit genug. Die Debatte zeigte vielmehr, daß die Kassenärzte keine "NichtÄrzte" in ihren KVen wollen. Als konsequente Gegnerin des Integrationsmodells argumentierte die Zweite
Vorsitzende der KV Berlin, Dr. med. Rita Kielhorn, genau auf dieser Linie. Sie befürchtete, daß nach den
Psychologen beispielsweise auch das diplomierte Pflegepersonal Einzug in die KVen halten könnte. Ferner
warnte sie vor einem zu großen Einfluß der Psychologen in der ärztlichen Selbstverwaltung: "Nach Schätzungen
könnten die Psychologen in der KV Berlin die zweitgrößte Fachgruppe bilden."
Der Vorsitzende der KV Thüringen, Dr. med. Wolf-Rüdiger Rudat, brachte es schließlich auf den Punkt: "Wir
diskutieren hier nicht über die Psychotherapie, sondern über die Furcht, Macht zu verlieren." Rudat unterstützte
den Vorschlag des KBV-Vorstands, denn "jede andere Lösungsvariante birgt die gleichen inhaltlichen Probleme
wie das Integrationsmodell".
Dennoch: Die Befürchtung der Ärzte, Einfluß und Honorar einzubüßen, überwog. Die Vertreterversammlung
stimmte mit 50 gegen 42 Stimmen für den Antrag des brandenburgischen KV-Vorsitzenden Dr. med. HansJoachim Helming. Er lehnt das Integrationsmodell als Lösungsvariante für die Kooperation zwischen Ärzten und
Psychologen kategorisch ab: "Das ärztliche Selbstverständnis wird grundlegend erschüttert, indem Nicht-Ärzte
den Ärzten gleichgestellt werden." In dem Antrag wird der KBV-Vorstand darüber hinaus aufgefordert, auf der
Basis eines Kooperations- oder Assoziationsmodells neue Lösungen zu erarbeiten.
Wie wird die Politik auf die Kehrtwende der Kassenärzte reagieren? Bundesgesundheitsminister Seehofer kann
den Rückzieher der KBV ignorieren und den Gesetzentwurf unverändert durch die parlamentarischen
Beratungen bringen. Stimmt dann auch der Bundesrat dem Gesetz zu, würden die Psychologischen
Psychotherapeuten - gegen den Willen der Kassenärzte - in die KVen integriert. Auseinandersetzungen
innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung wären damit programmiert.
Seehofer kann aber auch auf die Bedenken der Vertreterversammlung eingehen und den Psychologen eine
eigene Plattform innerhalb der GKV eröffnen - etwa in Form von Kassenpsychotherapeutischen Vereinigungen.
Damit wäre ein zweiter, eigenständiger Zweig innerhalb der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
eröffnet, auf die Kassenärzte (wie von Schorre befürchtet) keinerlei Einfluß mehr nehmen könnten.
Politische Parteien
in der Sache einig
Daß das Gesetz wegen der jetzt ablehnenden Haltung der Kassenärzte insgesamt scheitert, scheint derzeit eher
unwahrscheinlich. Nach jahrelangem Hin und Her wollen sowohl die Regierungskoalition als auch die
Opposition das Problem vom Tisch haben. In der Sache sind sich die politischen Parteien ohnehin einig: Für die
Psychologischen Psychotherapeuten soll ein neuer akademischer Heilberuf geschaffen werden. Strittig ist in
Bonn lediglich die Frage der Zuzahlung der Patienten für psychotherapeutische Behandlungen. Die Regierung
will eine Beteiligung der Patienten, und sie will dies in einem separaten, vom Votum des Bundesrates
unabhängigen Gesetz regeln. Die SPD hingegen lehnt eine Zuzahlung ab. Dr. Sabine Glöser
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