POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
Haftstrafe für Hamer
Dtsch Arztebl 1997; 94(40): A-2542 / B-2171 / C-2034


KÖLN. Ryke Geerd Hamer ist wegen dreifachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 19
Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sah es als erwiesen an, daß der
62jährige Arzt 1995 ohne Zulassung drei todkranke Krebspatienten behandelt hatte. Dabei habe sich Hamer von
seinem "Absolutheitsanspruch" leiten lassen, mit dem er die von ihm entwickelte "Neue Medizin" vertrete. Eine
Aussetzung der Strafe zur Bewährung lehnte das Gericht wegen der einschlägigen Vorstrafen Hamers ab.
In die internationalen Schlagzeilen war Hamer geraten, als die Eltern der krebskranken Olivia Pilhar auf sein
Anraten eine Behandlung ihrer Tochter in der Klinik verweigerten. Erst nach einem richterlichen Beschluß
konnte das damals siebenjährige österreichische Mädchen 1995 therapiert und nach jetzigem Wissensstand
geheilt werden. Um diesen Fall ging es in dem Kölner Verfahren jedoch nicht. afp
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