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BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Dtsch Arztebl 2010; 107(44): A-2196 / B-1904 / C-1872

Mitteilungen

Der Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der 233. Sitzung des Bewertungsausschusses wurde im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.

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Der Beschluss und die Durchführungsempfehlung (schriftliche Beschlussfassung) der 225. Sitzung und die Beschlüsse und Durchführungsempfehlungen (Präsenzsitzung) der 228. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos. 


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