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AKTUELL

Wissenschaftliches Fehlverhalten: Studie zu Plasmaexpandern offenbar gefälscht

Dtsch Arztebl 2010; 107(49): A-2419 / B-2099 / C-2059

EB

Das Klinikum Ludwigshafen hat einen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Boldt, wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Der Anästhesist soll eine angebliche Originalarbeit in der Fachzeitschrift „Anesthesia & Analgesia“ veröffentlicht haben, deren Aussagen nicht auf einer wissenschaftlichen Studie beruhen. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) teilte mit, sie sei zum ersten Mal während ihres Bestehens seit 57 Jahren mit einem solchen Problem konfrontiert und bedauere, dass ein Mitglied gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen habe.

Am 28. Oktober dieses Jahres hatte der Herausgeber der Zeitschrift eine Publikation des Autors zurückgezogen wegen des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten (Boldt J et al.: Cardiopulmonary Bypass Priming Using a High Dose of a Balanced Hydroxyethyl Starch Versus an Albumin-Based Priming Strategy, Anesthesia & Analgesia 2009; 109: 1752–62). In seiner Arbeit hatte Boldt vorgegeben, zwei Plasmaexpander miteinander verglichen zu haben. Diese sollten bei zwei unterschiedlichen Patientengruppen, die während einer Operation am Herzen an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen waren, zum Einsatz kommen. Eine daraufhin eingesetzte wissenschaftliche Kommission kam nun zu dem Schluss, es gebe keinen überzeugenden Beweis dafür, dass die der Veröffentlichung zugrundeliegende Studie durchgeführt wurde. Ein Indiz dafür sei, dass keine Labor- und Patientendaten über die Studie zur Verfügung stünden.

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Nach der Empfehlung der DGAI „Zur Sicherung guten wissenschaftlichen Verhaltens“ trägt jedes wissenschaftlich tätige Mitglied der DGAI die Verantwortung dafür, dass die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis von ihm/ihr und seinen/ihren Mitarbeitern eingehalten werden. Das Präsidium der DGAI berät noch über personelle Konsequenzen. Bis Redaktionsschluss war Boldt für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. EB


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