68 Artikel im Heft, Seite 46 von 68

PERSONALIEN

Klaus Theo Schröder: Ombudsmann der privaten Krankenversicherung

Dtsch Arztebl 2010; 107(49): A-2457 / B-2129 / C-2089

Flintrop, Jens

Klaus Theo Schröder
Foto: Georg J. Lopata

„Der Ombudsmann verfügt über die für die Ausübung des Amtes erforderliche Befähigung und über Erfahrungen im Bereich der privaten Krankenversicherung sowie im Gesundheitswesen“, wird die Person des Ombudsmanns für die private Krankenversicherung (PKV) auf deren Internetseiten beschrieben. Besonders in puncto Erfahrungen im Gesundheitswesen erfüllt Dr. rer. pol. Klaus Theo Schröder dieses Anforderungsprofil wie kaum ein anderer.

Denn bevor Schröder im Januar 2001 von Ministerin Ulla Schmidt als beamteter Staatssekretär in das Bundesgesundheitsministerium berufen wurde, hatte er unter anderem bereits als zuständiger Staatssekretär die Thüringer Krankenhauslandschaft reformiert, ebenfalls als zuständiger Staatssekretär die Berliner Krankenkassen stabilisiert und kurze Zeit im Vorstand der Rhön-Klinikum AG gewirkt.

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Bis zum Regierungswechsel im September 2009 galt Schröder als rechte Hand von Ministerin Schmidt. In dieser Zeit hat er auch maßgeblich das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte vorangetrieben – zum Ärger vieler Ärzte. Als Kenner der Materie wurde der 62-Jährige im April dieses Jahres von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte als Schlichter ernannt, um zwischen den Interessen zu vermitteln.

Zum 1. Januar 2011 wird Schröder nun Ombudsmann der PKV. Dessen Aufgabe ist es, Empfehlungen bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen zu geben, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sechs Juristen und vier Mitarbeiter im Sekretariat unterstützen ihn dabei. Jens Flintrop


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