POLITIK
Neue Betätigungsfelder für Psychotherapeuten: „Wir sind offen für (fast) alles“
PP 10, Ausgabe Januar 2011, Seite 14

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns offeriert Psychologischen Psychotherapeuten neuerdings Verträge für zusätzliche Behandlungen. Zum Beispiel bei Kindern mit Angstdiagnose, Palliativ- und Brustkrebspatienten sowie älteren Patienten
Die Gesellschaft ändert sich und mit ihr die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung. So nimmt die Zahl älterer Patienten seit einigen Jahren kontinuierlich zu, so dass auch der Bedarf an medizinischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten im geriatrischen Bereich steigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat auf solche Entwicklungen reagiert, indem sie seit kurzem niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten Verträge für zusätzliche Behandlungsangebote offeriert. Mit Hilfe dieser Verträge sollen Kinder und Jugendliche mit einer Angstdiagnose, Kinder kranker Eltern, Palliativ- und Brustkrebspatienten sowie ältere Patienten gezielter versorgt werden. „Die Ideen wurden aus der Praxis an uns herangetragen“, erklärt KVB-Bereichsvorstand Psychotherapeuten Rudi Bittner.
Zusätzliche Vergütung
Die Verträge sind sogenannte Anlagen zum Gesamtvertrag, und die Leistungen werden zusätzlich vergütet, also außerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen. Für ein Elterntraining bei Kindern mit einer Angstdiagnose beispielsweise erhalten Psychologische Psychotherapeuten pro Person und Abend 30,– Euro. Bisher mussten solche Leistungen privat in Rechnung gestellt werden. Ein anderes Beispiel: Für die psychotherapeutische Versorgung älterer Patienten werden im Rahmen der Verträge zusätzlich zur Richtlinientherapie 75,– Euro pro Fall und Quartal gezahlt. Dies soll als Anreiz begriffen werden, diese anspruchsvolle Klientel zu versorgen.
Psychotherapeuten, die sich für die neuen Betätigungsfelder interessieren, müssen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und Mitglieder der KV Bayerns sein. Die KVB verlangt darüber hinaus keinen gesonderten Nachweis besonderer Qualifikationen oder Fortbildungen für die einzelnen Bereiche, da sie davon ausgeht, dass die Interessenten auf der Grundlage ihrer psychotherapeutischen Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse mitbringen und eigenständig durch Fortbildung weiter vertiefen. Sie will mit diesen Verträgen interessierten Psychotherapeuten den Einstieg in neue Betätigungsfelder erleichtern.
Obwohl einige der neuen Betätigungsfelder zum Teil klassische medizinische Bereiche tangieren, glaubt Bittner nicht, dass eine Konkurrenzsituation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Berufsgruppen entstehen könnte. „Im Gegenteil – ich bin überzeugt, dass die Beteiligten eine verstärkte Kooperation begrüßen und dass deren Vorteile gegenüber möglichen Berührungsängsten überwiegen“, sagt der Psychotherapeut. Insbesondere bei dem Vertrag „Behandlungsangebot für Kinder von erkrankten Eltern“ sehen der Vertrag und das Konzept die Kooperation mit Fach- und Hausärzten vor.
Pilotprojekt an Schulen
Innovativ zeigt sich die KV Bayerns auch in anderen Bereichen. So fördert sie beispielsweise die Entwicklung eines neuen Instrumentariums zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie und das Pilotprojekt „Psychotherapeuten an Schulen“. Anlass für das Pilotprojekt war die Zunahme an Ganztagsschulen, durch die es für Eltern und Kinder schwieriger wird, kindgerechte Termine wahrzunehmen. Im Rahmen des Projekts hat eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ihren jungen Patienten Therapiesitzungen während der Unterrichtszeit in einem Raum der Schule angeboten. Das Angebot wurde von Schülern, Eltern, Lehrern und Psychotherapeuten überwiegend positiv bewertet. Allerdings war es schwierig, die Therapiesitzungen mit dem Schulalltag zu vereinbaren. Nachdem erste Erfahrungen mit einer Grundschule gesammelt wurden, sind jetzt weitere Schulen im Gespräch.
Die KVB wartet nun ab, wie die Angebote angenommen werden und wie sich die Projekte entwickeln. Bei positiver Resonanz plant sie, Psychotherapeuten für weitere neue Betätigungsfelder zu gewinnen. Psychotherapeuten sind aufgefordert, Vorschläge zu machen und Ideen einzubringen, die dann von der KVB geprüft werden. Bittner meint: „Wir sind offen für (fast) alles.“
Dr. phil. Marion Sonnenmoser
Die Verträge in Bayern
Folgende Verträge bestehen mit allen Krankenkassen in Bayern:
- Elterntraining für Kinder mit einer Angstdiagnose
- Besuche bei Patienten mit gesicherter Palliativdiagnose
- psychotherapeutische Versorgung für Patientinnen mit Mammakarzinom im Rahmen des DMP Brustkrebs (außer für die Landwirtschaftliche Krankenkasse)
Verträge ausschließlich mit der AOK Bayern:
- psychotherapeutische Versorgung älterer Patienten
- Behandlungsangebot für Kinder von erkrankten Eltern
Weitere Verträge und Konzepte sind in Verhandlung.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.