BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III – Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2
PP 10, Ausgabe Januar 2011, Seite 47


Vom 17. Juni 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17.Juni 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. August 2010 (BAnz. S. 3478), wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage III wird um die folgende Nummer 49 ergänzt:
II.
In Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie wird der Therapiehinweis zu Glitazone außer Kraft gesetzt.
III.
Die Änderung tritt mit dem 1. des übernächsten Quartals nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 17. Juni 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
49. Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2
Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]
Hierzu zählen:
– Pioglitazon
– Rosiglitazon
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