BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage II: Lifestyle Arzneimittel
PP 10, Ausgabe Januar 2011, Seite 47


Vom 16. September 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September 2010 die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie – AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. August 2010 (BAnz. S. 3478), beschlossen:
I.
Die Übersicht in Anlage II über die nach § 14 der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird wie folgt geändert:
Die Tabelle zur „Verbesserung des Aussehens“ wird zum Wirkstoff „Clostridium botulinum Toxin Typ A“ und dessen ATC-Code „M 03 AX 01“ in der rechten Spalte unter „Fertigarznei-mittel, alle Wirkstärken “
a) um das Fertigarzneimittel „Azzalure“ ergänzt und
b) „Dysport“ sowie der Klammerzusatz „(ausgenommen bei idiopathischem Blepharospasmus, bei einfachem idiopathischen rotierenden Torticollis spasmodicus und bei Armspastik)“ werden gestrichen.
II.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. September 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
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