Eine Krankenversicherung ist zwar unerlässlich, doch der Preis differiert zwischen null und 150 Euro. Ein kleiner Wegweiser durch den Tarifdschungel.
Medizinstudierende benötigen mit Beginn des Studiums drei Versicherungen: gegen Krankheit/Pflege, Schadensersatz im Alltag und im Krankenhaus (mit einer guten Privathaftpflichtversicherung) sowie gegen die finanziellen Folgen von Invalidität (mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung) – siehe Deutsches Ärzteblatt Studieren.de 3/2010. Eine Krankenversicherung ist für Studenten unerlässlich. Wer krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert, erhält also von der Krankenkasse im Huckepack auch eine Pflegeversicherung. Beides muss schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Wer bisher über seine Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert ist (Familienversicherung), kann das auch noch bis zum 25. Geburtstag bleiben, auch wenn man in eine eigene Wohnung zieht. Der Student darf allerdings nicht mehr als 365 Euro im Monat an Einkünften haben – samt Mieteinnahmen und Sparzinsen. BAföG zählt nicht dazu. Wer einen Minijob hat, darf sogar bis 400 Euro im Monat verdienen. Die kostenlose Familienversicherung verlängert sich um die Zeit von Wehr- oder Zivildienst.
Anzeige
Bei der Kasse besteht Anspruch auf alle Leistungen außer Krankengeld. Das kostet einschließlich Pflegeversicherung circa 65 Euro pro Monat (Tabelle 1). BAföG-Empfänger können einen Zuschuss in dieser Höhe beantragen. Studenten ab 25 Jahren haben die Wahl zwischen Kasse und privat. Nach dem 14. Fachsemester oder spätestens mit dem 30. Geburtstag endet der preisgünstige Schutz, falls nicht Wehr- oder Zivildienst, Schwangerschaft oder andere wichtige Gründe eine Verlängerung rechtfertigen. Eine freiwillige Versicherung in der Krankenkasse ist möglich; der Beitrag berechnet sich nach den individuellen Einnahmen und kommt etwa doppelt so teuer wie vorher (www.studenten-kv.de).
Sparen lässt sich beim GKV-Beitrag für Studenten nur durch den Wechsel in eine andere Kasse, obwohl ein Einheitsbeitrag verlangt wird. Manche Kassen zahlen ihren Mitgliedern nämlich einen fixen Bonus pro Jahr zurück, weil die Kasse effizient gewirtschaftet hat. Dies ist aktuell bei BKK ATU (30 Euro), BKK Wirtschaft & Finanzen (60 Euro), G&V BKK (72 Euro) sowie HKK (60 Euro) der Fall. „Andere haben wegen zu hoher Ausgaben einen Zusatzbeitrag erhoben, den auch Studenten zahlen müssen“, warnt Krankenkassenexperte Thomas Adolph vor übereiltem Wechsel. Der Geschäftsführer der Kassensuche GmbH (www.kassensuche.de) nennt als unrühmliche Beispiele DAK (96 Euro Zusatzbeitrag pro Jahr), City BKK, BKK Phoenix, Esso BKK und KKH-Allianz (alle ebenfalls 96 Euro). Parallel zu diesen festen Rück- oder Zuzahlungen bieten viele gesetzliche Kassen auch sogenannte Bonus- und Vorteilsprogramme an, mit denen gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird. Beispiele: Teilnahme an Präventionskursen, Bewegungsmaßnahmen/Sport, professioneller Zahnreinigung, zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen oder an Schutzimpfungen. „Dafür kann man quasi Punkte sammeln und sich den Gegenwert als Sach- oder Bargeldprämie auszahlen lassen“, weiß Adolph. Da kommen dann allein bei der Securvita bis zu 720 Euro pro Jahr zusammen (Tabelle 2) – ein starker Anreiz auch für die monetär meist schlecht gestellte Studentenschaft.
Wer vor dem Studium privat krankenversichert (PKV) war, kann nicht in die kostenlose Familienversicherung wechseln. Der Studienanfänger muss sich entscheiden zwischen Fortsetzung der PKV oder Wechsel in die gesetzliche studentische Krankenversicherung, die für GKV-Studenten erst ab dem 25. Geburtstag greift. Um in der PKV zu bleiben, muss die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bei der Krankenkasse beantragt werden, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestand. Das lohnt sich aber nur selten, zumal man dann zwingend während des gesamten Studiums privat versichert bleibt. Dies kann später vor allem für Kinder von Beihilfeberechtigten teuer werden, denn die Beihilfe zahlt nur so lange den Zuschuss von circa 80 Prozent der Krankheitskosten, wie die Eltern Kindergeld enthalten. Danach steigt der studentische PKV-Beitrag massiv an und übersteigt regelmäßig den der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.
Bleibt der Studienanfänger privat versichert, kann er in den Studententarif wechseln. Manche Versicherer bieten diesen einheitlichen Tarif für Frauen und Männer an: Er kostet 88 Euro pro Monat (bis 24 Jahre), 110,80 Euro (bis 29 Jahre) beziehungsweise 133 Euro (ab 29 Jahren). Laut PKV-Verband haben Allianz, Bayerische Beamten, Central, Debeka, Gothaer und Landeskrankenhilfe diesen Studententarif im Angebot, der keine Rückstellungen für die im Alter steigenden Gesundheitsausgaben aufbaut und daher nicht ganz so teuer ist. Andere Versicherer bieten Normaltarife mit Altersrückstellung an. Hier richtet sich der Beitrag nach dem Leistungsumfang, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Solche Leistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder hohe Erstattung von Zahnersatzkosten sind für Studenten meist völlig unwichtig. Zudem kostet der Schutz einschließlich Pflegeversicherung circa 150 Euro. Preismindernd ist eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten, die jedoch nicht für die ambulante Behandlung gelten sollte, um Studenten vor finanzieller Überforderung zu schützen.
Im Prinzip lohnt sich für Studenten der Wechsel in die PKV nicht. „Allenfalls der Abschluss eines Optionstarifs von rund fünf Euro Monatsbeitrag ist eine Überlegung wert“, sagt Thomas Adolph, der auch Geschäftsführer des Versicherungsmaklers AfW Dienstleistungsgesellschaft ist. Grund: „Wer nach dem Studium in die PKV wechselt, muss dann nicht noch einmal seine Gesundheit prüfen lassen und schafft so einen preiswerteren Einstieg.“ Dies bestätigt die Deutsche Ärzteversicherung. Verbände wie der Hartmannbund zahlen dem Berufsnachwuchs gerne auch den Beitrag für die Optionsversicherung.
Anders als bei den privaten Kassen ist die Auslandsreise-Krankenbehandlung in der GKV nur begrenzt enthalten. Grund: Die Krankenkassenkarte taugt nur zur Behandlung bei Vertragsärzten und in Vertragskliniken. Beim Privatarzt erstattet die heimische Kasse hinterher allenfalls zehn Prozent der Kosten. Muss nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit der vorzeitige medizinische Rücktransport nach Deutschland erfolgen, zahlt die GKV keinen Cent. Der Student braucht im Ausland also einen eigenen Schutz, insbesondere auch für die Famulatur und das praktische Jahr. Die Leistungen der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung unterscheiden sich kaum. Der Schutz kostet häufig nur zwischen sechs und 20 Euro pro Person (Tabelle 3). Allerdings reicht die versicherte Zeit praktisch nie für ein ganzes Auslandssemester. Da ist eine Police mit längerer Dauer nötig, die häufig für 90, 180 oder 360 Tage im Angebot ist, aber mit etwa 100 Euro auch deutlich teurer kommt. Einige Versicherer bieten spezielle Studententarife an (HanseMerkur; Europäische Reiseversicherung), andere offerieren über studentische Austauschdienste preisgünstige Gruppenverträge (Ergo mit Lorenz; Continentale mit DAAD). Fragen Sie im Zweifel bei der Sozialberatung des regionalen Studentenwerks nach (www.studentenwerke.de). Detlef Pohl
Krankenkassenbeitrag steigt um 21 Prozent
Studierende müssen sich in diesem Jahr auf deutlich höhere Kosten für die Krankenversicherung einstellen. Gesetzlich versicherte Studenten zahlen nach Regierungsangaben seit 1. Januar 55,55 Euro im Monat, zum Sommersemester 2011 folgt dann ein Sprung auf 64,77 Euro im Monat. Im Vergleich zum 2010 geltenden Beitrag von 53,40 Euro steigt der Beitrag für Hochschüler damit um circa 21 Prozent.
Für Studierende gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser stieg zum Jahresbeginn von 14,9 auf 15,5 Prozent – und mit der Erhöhung wächst auch die Belastung für Studenten.
Der zweite Kostensprung zum Sommersemester ist eine Folge der beschlossenen BAföG-Erhöhung. Die Höhe der Förderung ist eine wichtige Größe bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags für Studenten. Seit dem Wintersemester gibt es mehr BAföG. Der neue Höchstsatz liegt bei 670 Euro monatlich. Im Schnitt kassieren Studenten, die eine Förderung bekommen, 13 Euro mehr im Monat. Das wirkt sich auch auf den Kassenbeitrag aus, allerdings erst verzögert zum Sommersemester, also ab April. dapd
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.